Zur Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeugsachverständigen als „anerkannt von FIEA und dem BVSK“
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1985, p. 62 (#2)
Zitat
Jessnitzer, K.: Zur Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeugsachverständigen als »anerkannt von FIEA und dem BVSK«. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 23 (1985), pp. 62 – ?? (#2)
Inhaltsangabe
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