Zur Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeugsachverständigen als „anerkannt von FIEA und dem BVSK“: Unterschied zwischen den Versionen
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* 1982 #10 [[Die Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeug-SV als „anerkannt von der FIEA und dem BVSK“]] | |||
* 1986 #11 [[Zur Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeugsachverständigen als »anerkannt von der FIEA und dem BVSK« - die Geschichte eines langwierigen Prozesses]] | |||
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[[Kategorie:Juristik]] | [[Kategorie:Juristik]] |
Aktuelle Version vom 22. Dezember 2017, 15:35 Uhr
1985, p. 62 (#2)
Zitat
Jessnitzer, K.: Zur Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeugsachverständigen als »anerkannt von FIEA und dem BVSK«. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 23 (1985), pp. 62 – ?? (#2)
Inhaltsangabe
Weitere Beiträge zum Thema im VuF
- 1982 #10 Die Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeug-SV als „anerkannt von der FIEA und dem BVSK“
- 1986 #11 Zur Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeugsachverständigen als »anerkannt von der FIEA und dem BVSK« - die Geschichte eines langwierigen Prozesses