Zur Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeugsachverständigen als „anerkannt von FIEA und dem BVSK“: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. Februar 2016, 12:50 Uhr
1985, p. 62 (#2)
Zitat
Jessnitzer, K. Zur Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeugsachverständigen als "anerkannt von FIEA und dem BVSK“