Zur Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeugsachverständigen als „anerkannt von FIEA und dem BVSK“: Unterschied zwischen den Versionen

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1985, p. 62 (#2)  
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==Zitat==  
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[[Jessnitzer, K.]] Zur Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeugsachverständigen als "anerkannt von [[FIEA]] und dem BVSK“
[[Jessnitzer, K.]] Zur Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeugsachverständigen als "anerkannt von [[FIEA]] und dem [[BVSK]]“


==Inhaltsangabe==
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* 1986 #11 [[Zur Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeugsachverständigen als »anerkannt von der FIEA und dem BVSK« - die Geschichte eines langwierigen Prozesses]]


==Weitere Infos zum Thema==
==Weitere Infos zum Thema==


[[Kategorie:Juristik]]
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Version vom 2. Februar 2016, 12:50 Uhr

1985, p. 62 (#2)

Zitat

Jessnitzer, K. Zur Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeugsachverständigen als "anerkannt von FIEA und dem BVSK

Inhaltsangabe

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