Zur Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeugsachverständigen als „anerkannt von FIEA und dem BVSK“: Unterschied zwischen den Versionen

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1985, p. 62 (#2)  
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==Zitat==  
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[[Jessnitzer, K.]] Zur Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeugsachverständigen als von FIEA und dem BVSK“
[[Jessnitzer, K.]] Zur Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeugsachverständigen als "anerkannt von [[FIEA]] und dem BVSK“


==Inhaltsangabe==
==Inhaltsangabe==

Version vom 12. März 2015, 22:05 Uhr

1985, p. 62 (#2)

Zitat

Jessnitzer, K. Zur Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeugsachverständigen als "anerkannt von FIEA und dem BVSK“

Inhaltsangabe

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