Zur Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeugsachverständigen als »anerkannt von der FIEA und dem BVSK« - die Geschichte eines langwierigen Prozesses: Unterschied zwischen den Versionen

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1986, p. 308 (#11)  
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==Zitat==  
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[[Jessnitzer, K.]] Zur Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeugsachverständigen als »anerkannt von der FIEA und dem BVSK« - die Geschichte eines langwierigen Prozesses
[[Jessnitzer, K.]] Zur Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeugsachverständigen als »anerkannt von der [[FIEA]] und dem [[BVSK]]« - die Geschichte eines langwierigen Prozesses


==Inhaltsangabe==
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* 1985 #02 [[Zur Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeugsachverständigen als „anerkannt von FIEA und dem BVSK“]]


==Weitere Infos zum Thema==
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[[Kategorie:Juristik]]
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Aktuelle Version vom 2. Februar 2016, 12:51 Uhr

1986, p. 308 (#11)

Zitat

Jessnitzer, K. Zur Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeugsachverständigen als »anerkannt von der FIEA und dem BVSK« - die Geschichte eines langwierigen Prozesses

Inhaltsangabe

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