Vermessung mithilfe von Drohnen: Unterschied zwischen den Versionen

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''Measuring by means of Drones (UAV - unmanned aerial vehicle)''
{{English|''Measuring by means of Drones (UAV - unmanned aerial vehicle)''}}
 
==Zitat==
[[Hugemann, W.]]: Vermessung mithilfe von Drohnen. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 54 (2016), p. 246 (#7/8)
 
==Inhaltsangabe==


==Genehmigungen==
==Genehmigungen==
Für kommerzielle Flüge benötigt man i.d.R. eine behördliche Genehmigung ("Aufstiegserlaubnis").
Für kommerzielle Flüge benötigt man i.d.R. eine behördliche Genehmigung ("[[wikipedia:de:Aufstiegserlaubnis|Aufstiegserlaubnis]]").
Zu diesem Thema schreibt das [[BMV|BMVI]] mit der am 07.04.2017 in Kraft getretenen Drohnen-Verordnung: "''Gewerbliche Nutzer brauchten für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen bisher eine Erlaubnis – unabhängig vom Gewicht. Künftig ist für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb von 5 kg grundsätzlich keine Erlaubnis mehr erforderlich''."<ref>http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html ([[BMV|BMVI]])</ref>
Zu diesem Thema schreibt das [[BMV|BMVI]] mit der am 07.04.2017 in Kraft getretenen Drohnen-Verordnung<ref>http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s0683.pdf</ref>: "''Gewerbliche Nutzer brauchten für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen bisher eine Erlaubnis – unabhängig vom Gewicht. Künftig ist für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb von 5 kg grundsätzlich keine Erlaubnis mehr erforderlich''."<ref>http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html ([[BMV|BMVI]])</ref>


==Versicherung==
==Versicherung==
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* Betrieb nur im Sichtfeld des Piloten (Radius < 300 m)
* Betrieb nur im Sichtfeld des Piloten (Radius < 300 m)
* Flug im Umkreis von 1,5 km von Lande- oder Flugplätzen nicht erlaubt
* Flug im Umkreis von 1,5 km von Lande- oder Flugplätzen nicht erlaubt
* Flüge über Menschenmengen, Hochspannungsleitungen und offene Verkehrswege oder Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften sind untersagt
* Flüge über Menschenmengen, Hochspannungsleitungen und offene Verkehrswege ("''über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen''"<ref>§ 21b Absatz (1), Nr. 5 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)</ref>) oder Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften sind untersagt
* Der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugs mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm über Wohngrundstücken ist nicht erlaubt
* Der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugs mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm über Wohngrundstücken ist nicht erlaubt
* Aufnahmen einzeln erkennbarer Personen sind ohne Erlaubnis nicht zulässig
* Aufnahmen einzeln erkennbarer Personen sind ohne Erlaubnis nicht zulässig
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* Ab 5 kg wird eine spezielle Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt
* Ab 5 kg wird eine spezielle Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt
* Ab 2 kg müssen besondere Kenntnisse nachgewiesen werden (eine Phantom 4 Pro wiegt bspw. knapp 1,4 kg)
* Ab 2 kg müssen besondere Kenntnisse nachgewiesen werden (eine Phantom 4 Pro wiegt bspw. knapp 1,4 kg)
==[[Wikipedia:de:Flugverbotszonen für unbemannte Luftfahrzeuge|Flugverbotszonen]] / {{English|No-Fly Zones (NFZ)}}==
* https://dronemaps24.org/
* https://map2fly.flynex.de/
* http://maps.openaip.net/
* https://www.dji.com/de/flysafe/geo-map
* https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Drohnenflug/Regeln/DFS-DrohnenApp/


==Behörden==
==Behörden==
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===Baden-Württemberg===
===Baden-Württemberg===
* Regierungspräsidium Stuttgart: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Verkehr/Luft/Seiten/default.aspx
* Regierungspräsidium Stuttgart: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Verkehr/Luft/Seiten/default.aspx
==Gesetze, Verordnungen==
* [[wikipedia:de:Luftverkehrs-Ordnung|Luftverkehrs-Ordnung]] (LuftVO)
* [[wikipedia:de:Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung|Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung]]


==Siehe auch==
==Siehe auch==
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* Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten vom 30.03.2017 (im [http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s0683.pdf Bundesgesetzblatt] am 06.04.2017 veröffentlicht)
* Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten vom 30.03.2017 (im [http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s0683.pdf Bundesgesetzblatt] am 06.04.2017 veröffentlicht)
* http://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Drohnenflug/Start/
* http://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Drohnenflug/Start/
* https://www.consilium.europa.eu/de/policies/drones/


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==

Aktuelle Version vom 11. Juni 2020, 12:00 Uhr

Measuring by means of Drones (UAV - unmanned aerial vehicle)

Zitat

Hugemann, W.: Vermessung mithilfe von Drohnen. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 54 (2016), p. 246 (#7/8)

Inhaltsangabe

Genehmigungen

Für kommerzielle Flüge benötigt man i.d.R. eine behördliche Genehmigung ("Aufstiegserlaubnis"). Zu diesem Thema schreibt das BMVI mit der am 07.04.2017 in Kraft getretenen Drohnen-Verordnung[1]: "Gewerbliche Nutzer brauchten für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen bisher eine Erlaubnis – unabhängig vom Gewicht. Künftig ist für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb von 5 kg grundsätzlich keine Erlaubnis mehr erforderlich."[2]

Versicherung

Das Fluggerät muss versichert sein. Die Versicherungsgesellschaften bieten je nach privater und/oder gewerblicher Nutzung verschiedene Haftpflichttarife mit unterschiedlichen Deckungssummen an. Zum Teil werden auch Teilkaskoversicherungen angeboten. Je nach Deckungsumme (1 Mio. € – 10 Mio. €) liegt man (Stand 02/2018) für eine gewerbliche Haftpflichtversicherung bei jährlichen Beiträgen zwischen 100 und 350 €.

Restriktionen/Auflagen

  • Aufstiegshöhe maximal 100 m, darüber behördliche Ausnahmeerlaubnis
  • Betrieb nur im Sichtfeld des Piloten (Radius < 300 m)
  • Flug im Umkreis von 1,5 km von Lande- oder Flugplätzen nicht erlaubt
  • Flüge über Menschenmengen, Hochspannungsleitungen und offene Verkehrswege ("über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen"[3]) oder Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften sind untersagt
  • Der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugs mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm über Wohngrundstücken ist nicht erlaubt
  • Aufnahmen einzeln erkennbarer Personen sind ohne Erlaubnis nicht zulässig
  • An der Drohne ist eine Plakette mit Name und Anschrift des Besitzers anzubringen (ab 250 g)
  • Drohnen oder Modellflugzeuge müssen stets bemannten Luftfahrzeugen ausweichen.
  • Ab 5 kg wird eine spezielle Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt
  • Ab 2 kg müssen besondere Kenntnisse nachgewiesen werden (eine Phantom 4 Pro wiegt bspw. knapp 1,4 kg)

Flugverbotszonen / No-Fly Zones (NFZ)

Behörden

Zuständig für Genehmigungen sind die Bundesländer; die Vorschriften sind je nach Bundesland verschieden. In den meisten Ländern gelten für größere Drohnen (mehr als 5 kg) verschärfte Anforderungen.

NRW

Der Antrag ist bei der Bezirksregierung in Düsseldorf zu stellen: http://www.brd.nrw.de/verkehr/flugplaetze_flugbetrieb/UAV-Aufstieg.html

Bayern

Baden-Württemberg

Gesetze, Verordnungen

Siehe auch

Einzelnachweise