Vermessung mithilfe von Drohnen: Unterschied zwischen den Versionen

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==Genehmigungen==
==Genehmigungen==
Für kommerzielle Flüge benötigt man i.d.R. eine behördliche Genehmigung ("Aufstiegserlaubnis"). Das Fluggerät muss versichert sein. Zuständig sind die Bundesländer; die Vorschriften sind je nach Bundesland verschieden. In den meisten Ländern gelten für größere Drohnen (mehr als 5 kg) verschärfte Anforderungen.
Für kommerzielle Flüge benötigt man i.d.R. eine behördliche Genehmigung ("Aufstiegserlaubnis"). Das Fluggerät muss versichert sein. Zuständig sind die Bundesländer; die Vorschriften sind je nach Bundesland verschieden. In den meisten Ländern gelten für größere Drohnen (mehr als 5 kg) verschärfte Anforderungen.
==Restriktionen==
* Aufstiegshöhe maximal 100 m
* Betrieb nur im Sichtfeld des Piloten (Radius < 300 m)
* Flug im Umkreis von 1,5 km von Lande- oder Flugplätzen nicht erlaubt
* Flüge über Menschenmengen, Hochspannungsleitungen und offene Verkehrswege sind untersagt
* Aufnahmen einzeln erkennbarer Personen sind ohne Erlaubnis nicht zulässig


==NRW==
==NRW==

Version vom 3. Januar 2017, 19:05 Uhr

Genehmigungen

Für kommerzielle Flüge benötigt man i.d.R. eine behördliche Genehmigung ("Aufstiegserlaubnis"). Das Fluggerät muss versichert sein. Zuständig sind die Bundesländer; die Vorschriften sind je nach Bundesland verschieden. In den meisten Ländern gelten für größere Drohnen (mehr als 5 kg) verschärfte Anforderungen.

Restriktionen

  • Aufstiegshöhe maximal 100 m
  • Betrieb nur im Sichtfeld des Piloten (Radius < 300 m)
  • Flug im Umkreis von 1,5 km von Lande- oder Flugplätzen nicht erlaubt
  • Flüge über Menschenmengen, Hochspannungsleitungen und offene Verkehrswege sind untersagt
  • Aufnahmen einzeln erkennbarer Personen sind ohne Erlaubnis nicht zulässig

NRW

Der Antrag ist bei der Bezirksregierung in Düsseldorf zu stellen: http://www.brd.nrw.de/verkehr/flugplaetze_flugbetrieb/UAV-Aufstieg.html

Bayern

Siehe auch