Vermessung mithilfe von Drohnen: Unterschied zwischen den Versionen

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* Luftamt Nordbayern (bei der Regierung von Mittelfranken), Nürnberg: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt3/abt31501.htm
* Luftamt Nordbayern (bei der Regierung von Mittelfranken), Nürnberg: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt3/abt31501.htm
* Luftamt Südbayern (bei der Regierung von Oberbayern), München: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/wirtschaft/luftamt/
* Luftamt Südbayern (bei der Regierung von Oberbayern), München: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/wirtschaft/luftamt/
==Siehe auch==
* [[Winninghoff, M.]]: Einsatz eines Quadrocopters zum Erstellen von Luftbildern ([[EVU 2011]])
* [[Quadrokopter - Luftaufnahmen - Geeignet zur Unfallstellenaufnahme?]]


[[Kategorie: Vermessung]]
[[Kategorie: Vermessung]]
[[Kategorie: Luftbild]]

Version vom 29. Dezember 2016, 15:27 Uhr

Genehmigungen

Für kommerzielle Flüge benötigt man i.d.R. eine behördliche Genehmigung ("Aufstiegserlaubnis"). Das Fluggerät muss versichert sein. Zuständig sind die Bundesländer; die Vorschriften sind je nach Bundesland verschieden. In den meisten Ländern gelten für größere Drohnen (mehr als 5 kg) verschärfte Anforderungen.

NRW

Der Antrag ist beim Bezirksregierung in Düsseldorf zu stellen: http://www.brd.nrw.de/verkehr/flugplaetze_flugbetrieb/UAV-Aufstieg.html

Bayern

Siehe auch