Vermessung mithilfe von Drohnen: Unterschied zwischen den Versionen
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* Luftamt Nordbayern (bei der Regierung von Mittelfranken), Nürnberg: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt3/abt31501.htm | * Luftamt Nordbayern (bei der Regierung von Mittelfranken), Nürnberg: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt3/abt31501.htm | ||
* Luftamt Südbayern (bei der Regierung von Oberbayern), München: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/wirtschaft/luftamt/ | * Luftamt Südbayern (bei der Regierung von Oberbayern), München: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/wirtschaft/luftamt/ | ||
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* [[Winninghoff, M.]]: Einsatz eines Quadrocopters zum Erstellen von Luftbildern ([[EVU 2011]]) | |||
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Version vom 29. Dezember 2016, 15:27 Uhr
Genehmigungen
Für kommerzielle Flüge benötigt man i.d.R. eine behördliche Genehmigung ("Aufstiegserlaubnis"). Das Fluggerät muss versichert sein. Zuständig sind die Bundesländer; die Vorschriften sind je nach Bundesland verschieden. In den meisten Ländern gelten für größere Drohnen (mehr als 5 kg) verschärfte Anforderungen.
NRW
Der Antrag ist beim Bezirksregierung in Düsseldorf zu stellen: http://www.brd.nrw.de/verkehr/flugplaetze_flugbetrieb/UAV-Aufstieg.html
Bayern
- Luftamt Nordbayern (bei der Regierung von Mittelfranken), Nürnberg: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt3/abt31501.htm
- Luftamt Südbayern (bei der Regierung von Oberbayern), München: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/wirtschaft/luftamt/
Siehe auch
- Winninghoff, M.: Einsatz eines Quadrocopters zum Erstellen von Luftbildern (EVU 2011)
- Quadrokopter - Luftaufnahmen - Geeignet zur Unfallstellenaufnahme?