Technische Kriminalistik bei der Schadenklärung: Unterschied zwischen den Versionen

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1967, p. 3 (#3)  
1967, p. 3 (#41)  
==Zitat==  
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[[Lengfelder, H.]] Technische Kriminalistik bei der Schadenklärung
[[Lengfelder, H.]]: Technische Kriminalistik bei der Schadenklärung. Information 5 (1967), pp. 3 – 4 (#41)


==Inhaltsangabe==
==Inhaltsangabe==
Beschrieben wird ein Fall, wo sich während der Fahrt der Anhänger eines Zuges löste. Ursache war ein nur halb eingerasteter Sicherungsstift der Anhängerkupplung.


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==Weitere Infos zum Thema==
==Weitere Infos zum Thema==


[[Kategorie:Kriminalistik]]
[[Kategorie:Schaden]]
[[Kategorie:Spuren]]
[[Kategorie:Spuren]]
[[Kategorie:Kupplung]]

Aktuelle Version vom 23. April 2017, 19:57 Uhr

1967, p. 3 (#41)

Zitat

Lengfelder, H.: Technische Kriminalistik bei der Schadenklärung. Information 5 (1967), pp. 3 – 4 (#41)

Inhaltsangabe

Beschrieben wird ein Fall, wo sich während der Fahrt der Anhänger eines Zuges löste. Ursache war ein nur halb eingerasteter Sicherungsstift der Anhängerkupplung.

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