Technische Kriminalistik bei der Schadenklärung
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1967, p. 3 (#41)
Zitat
Lengfelder, H.: Technische Kriminalistik bei der Schadenklärung. Information 5 (1967), pp. 3 – 4 (#41)
Inhaltsangabe
Beschrieben wird ein Fall, wo sich während der Fahrt der Anhänger eines Zuges löste. Ursache war ein nur halb eingerasteter Sicherungsstift der Anhängerkupplung.