Ortstermin: Unterschied zwischen den Versionen

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== Allgemein ==
== Allgemein ==
Die Nachbesichtigung von Unfallfahrzeugen der Parteien durch einen (gerichtlich bestellten) [[Sachverständiger|Sachverständigen]], eine Fahrzeuggegenüberstellung oder eine Besichtigung der Unfallörtlichkeit unter Anwesenheit oder Ladung der Parteien wird im Zivilprozess regelmäßig als »[[wikipedia:de:Lokaltermin|Ortstermin]]« bezeichnet. Ortstermin<ref>https://www.duden.de/rechtschreibung/Ortstermin</ref> ist ein [[wikipedia:de:Unbestimmter Rechtsbegriff|unbestimmter Rechtsbegriff]], denn es gibt keine [[wikipedia:de:Legaldefinition|Legaldefinition]]. Nichts desto trotz wird der Begriff auch anderweitig verwendet.
Die Nachbesichtigung von Unfallfahrzeugen der Parteien durch einen (gerichtlich bestellten) [[Sachverständiger|Sachverständigen]], eine Fahrzeuggegenüberstellung oder eine Besichtigung der Unfallörtlichkeit unter Anwesenheit oder Einladung der Parteien wird im Zivilprozess regelmäßig als »[[wikipedia:de:Lokaltermin|Ortstermin]]« bezeichnet. Ortstermin<ref>https://www.duden.de/rechtschreibung/Ortstermin</ref> ist ein [[wikipedia:de:Unbestimmter Rechtsbegriff|unbestimmter Rechtsbegriff]], denn es gibt keine [[wikipedia:de:Legaldefinition|Legaldefinition]]. Nichts desto trotz wird der Begriff auch anderweitig verwendet.


Prozessrechtlich ist ein Ortstermin als [[wikipedia:de:Beweiserhebung|Beweiserhebung]] zu betrachten.
Prozessrechtlich ist ein Ortstermin als [[wikipedia:de:Beweiserhebung|Beweiserhebung]] zu betrachten.


== Beiträge im VuF ==
== Beiträge im VuF ==

Version vom 11. Juni 2020, 10:30 Uhr

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Allgemein

Die Nachbesichtigung von Unfallfahrzeugen der Parteien durch einen (gerichtlich bestellten) Sachverständigen, eine Fahrzeuggegenüberstellung oder eine Besichtigung der Unfallörtlichkeit unter Anwesenheit oder Einladung der Parteien wird im Zivilprozess regelmäßig als »Ortstermin« bezeichnet. Ortstermin[1] ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, denn es gibt keine Legaldefinition. Nichts desto trotz wird der Begriff auch anderweitig verwendet.

Prozessrechtlich ist ein Ortstermin als Beweiserhebung zu betrachten.

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Siehe auch

Einzelnachweise