Ortstermin: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. Juni 2020, 10:27 Uhr
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Allgemein
Die Nachbesichtigung von Unfallfahrzeugen der Parteien durch einen (gerichtlich bestellten) Sachverständigen, eine Fahrzeuggegenüberstellung oder eine Besichtigung der Unfallörtlichkeit unter Anwesenheit oder Ladung der Parteien wird im Zivilprozess regelmäßig als »Ortstermin« bezeichnet. Ortstermin[1] ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, denn es gibt keine Legaldefinition. Nichts desto trotz wird der Begriff auch anderweitig verwendet.
Prozessrechtlich ist ein Ortstermin als Beweiserhebung zu betrachten.