Kalkulation
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Kalkulation
Die Schadenkalkulation ist erforderlich, um den bei einem Verkehrsunfall (Haftpflicht- oder Kaskoschaden) oder sonstigen Sachschaden entstandenen Vermögensschaden an einem Gegenstand zu beziffern und gegenüber einem Schädiger (BGB §823 Bundesrecht - Webseite mit Auszügen des Bürgerlichen Gesetzbuches) oder einem Vertragspartner (in der Kakoversicherung gem. AKB §13 Exemplarisch auf der Webseite der GDV dargestellt) geltend zu machen.
Nachstehend sind neben den hautsächlich benutzten Plattformen "DAT" und "audatex" auch Links zu Herstellern und Online verfügbaren Ersatzteilkatalogen genannt, die eine Schadenkalkulation ermöglichen.