Kalkulation

Aus Colliseum
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Eine Schadenkalkulation ist erforderlich, um den bei einem Verkehrsunfall (Haftpflicht- oder Kaskoschaden) oder sonstigen Sachschaden entstandenen Vermögensschaden an einem Gegenstand zu beziffern und gegenüber einem Schädiger (BGB § 823) oder einem Vertragspartner (in der Kaskoversicherung gem. AKB § 13 des GDV) geltend zu machen.

Nachstehend sind neben den hauptsächlich benutzten Plattformen »DAT« und »audatex« Links zu Herstellern und online verfügbaren Ersatzteilkatalogen genannt, die eine Schadenkalkulation ermöglichen.

Ersatzteilkataloge