Kalkulation

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Kalkulation

Die Schadenkalkulation ist erforderlich, um den bei einem Verkehrsunfall (Haftpflicht- oder Kaskoschaden) oder sonstigen Sachschaden entstandenen Vermögensschaden an einem Gegenstand zu beziffern und gegenüber einem Schädiger (BGB §823 [ http://bundesrecht.juris.de/bgb/__823.html]) oder einem Vertragspartner (in der Kakoversicherung gem. AKB § 13) geltend zu machen.

Nachstehend sind neben den hautsächlich benutzten Plattformen "DAT" und "audatex" auch Links zu Herstellern und Online verfügbaren Ersatzteilkatalogen genannt, die eine Schadenkalkulation ermöglichen.