Interdisziplinäre Zusammenarbeit bei der Beweissicherung nach Nutzfahrzeug-Fußgänger-Unfällen mit Überfahrung

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1999, pp. 205 – 212 (#7/8)

Zitat

Tschirschwitz, C.; Dreßler, J.; Müller, E.: Interdisziplinäre Zusammenarbeit bei der Beweissicherung nach Nutzfahrzeug-Fußgänger-Unfällen mit Überfahrung. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 37 (1999), pp. 205 – 212 (#7/8)

Inhaltsangabe

Mit "Überfahrung" bezeichnen die Autoren das Überrollen von Fußgängern oder Radfahrern, wie es vor allem beim innerörtlichen Rechtsabbiegen von Lkw häufig vorkommt. Der Beitrag vermittelt eine generelle Einführung in die Rekonstruktion diese Unfalltyps, wobei der Beitrag der Rechtsmediziner (die beiden Koautoren) eher schmal ausfällt.

Aus Sicht des (angehenden) Unfallanalytikers sind die in Bild 7 dargestellten Sichtfelder der Spiegel und ihre Nutzung in PC-Crash (Bild 8) mit am interessanten; sie beziehen sich laut Angaben auf 1,4 m Höhe. Auffällig ist, dass die Sichtfelder der beiden Rückspiegel auf der Beifahrerseite in Fahrzeuglängsrichtung einen recht großen Abstand zum Spiegel aufweisen, wie er speziell für den Weitwinkelspiegel schwer nachzuvollziehen ist. Die Sichtfelder beziehen sich gemäß Angaben auf einen MB 1831, mutmaßlich also das leicht veraltete Einsatzfahrzeug aus Bild 10. Dessen Spiegel entsprechen nicht mehr aktuellen Standards und verfügen zudem wohl noch nicht über Stellmotoren, sodass speziell bei wechselnden Fahrern Fehleinstellungen wahrscheinlich sind.

Von denselben Autoren gibt es eine ähnlich angelegte Veröffentlichung "Interdisziplinäre Zusammenarbeit bei der Beweissicherung und Rekonstruktion von Straßenverkehrsunfällen mit unklarer Sitzposition ".

Ergänzung

Die Ränder der Spiegelsichtfelder sind in Bild 7 (und darauf aufbauend in Bild 8) vereinfachend gradlinig dargestellt. Tatsächlich müssen sie jedoch bei Wölbspiegeln (Konvexspiegel, wie sie heutzutage ausnahmslos verbaut werden) sämtlich leicht "eingezogen" (konkav) sein, wie dies bei der fahrzeugabgewandten Begrenzung des Sichtfelds im Rampenspiegel (in der Veröffentlichung mit "Anfahrspiegel" bezeichnet) korrekt geschieht.

Die geradlinige Begrenzung des Sichtfeldes eines Spiegels muss in der Verlängerung zwangsläufig durch den Spiegel selbst laufen, und zwar aus demselben Grund, aus dem auch die Verlängerung einer Sichtfeldgrenze eines Fensters zum entsprechenden Fensterrahmen führen muss. In Bild 7 führt jedoch die äußere Begrenzung des Sichtfelds des Weitwinkelspiegels weit am entsprechenden Spiegel vorbei. Der Effekt ist nicht durch die fehlende Krümmung der Außenkante dieses Sichtfelds zu erklären, weil diese die Kurve noch weiter am Weitwinkelspiegel vorbei führen würde.

Weitere Beiträge zum Thema im VuF

Weitere Infos zum Thema

Das Fachbuch Unfallrekonstruktion gibt im Kapitel "Der Lkw-Unfall" eine vergleichbare Einführung zu diesem Unfalltyp. Die Verletzungscharakteristik beim Überrollen findet sich dort im Kapitel "Biomechanik des Fußgängerunfalls".