Fahrzeugbeschädigungen durch eine Portalwaschanlage?: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. April 2015, 20:18 Uhr
2008, pp. 14 – 17 (#01)
In einer Portalwaschanlage soll ein Pkw beschädigt worden sein. Der Fahrzeughalter behauptet den einwandfreien und unbeschädigten Zustand des Fahrzeuges vor Einfahrt in die Waschhalle und klagte. Die Beklagte schließt eine Verursachung durch die Einrichtungen und Vorgänge in der Waschanlage aus. Es sollte vom Kfz-Sachverständigenbüro Tonk geklärt werden, ob es technisch möglich ist, dass die Schäden an dem Fahrzeug von der Waschstraße verursacht wurden.
Zitat
Tonk, F.: Fahrzeugbeschädigungen durch eine Portalwaschanlage? Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 46 (2008), pp. 14 – 17 (#01)
Inhaltsangabe
Der Autor beschreibt die Funktionsweise einer Portalwaschanlage, die anläßlich einer gerichtlichen Beauftragung näher untersucht wurde. Dabei sind die vom Kläger behauteten Schäden einzeln besprochen und anhand der jeweiligen Beschädigung durch die Waschanlage diskutiert worden. Schließlich konnte kein Schaden der Benutzung durch die Waschanlage zugeordnet werden.
Weitere Beiträge zum Thema im VuF
- 2008 #1 Fahrzeugbeschädigungen durch eine Portalwaschanlage?
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- 2009 #9 Dachschaden an einem Oldtimer durch die Waschanlage