Fahrerflucht bei Kleinkollisionen - Veränderte Beurteilungskriterien unter Berücksichtigung der Fahrzeug- und Kopfbeschleunigungswerte

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2002, p. 67 (#3)

Zitat

Bräutigam, V.; Mannagottera, F.: Fahrerflucht bei Kleinkollisionen - Veränderte Beurteilungskriterien unter Berücksichtigung der Fahrzeug- und Kopfbeschleunigungswerte. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 40 (2002), pp. 67 - 70

Inhaltsangabe

Die Autoren haben anscheinend ihre (gemeinsame?) Diplomarbeit im Ingenieurbüro Großer & Fürbeth verfasst; explizit gesagt wird dies allerdings nicht. Aufgrund der selbst durchgeführten Versuche kommen die Autoren zu der Erkenntnis, dass die von Wolff aufgestellte Wahrnehmungsschwelle

[math]\displaystyle{ a = a_0 \frac r {r - r_c} }[/math]

mit

  • a: zwangsweise wahrzunehmende Beschleunigung
  • r: Ruck (Einheit m/s³)
  • a0 = 0,97 m/s²
  • rc = 3,78 m/s³

auf

[math]\displaystyle{ a = \frac {a_0} {{r/r_0}^c} }[/math]

mit

  • a0 = 6,82 m/s²
  • c = 1,114
  • r0 = 1 m/s³

zu korrigieren sei.

Dies führt dazu, dass angeblich selbst bei spitzwinklige Kollisionen α = 20° bei Anstoßgeschwindigkeiten von 1,1 – 2,2 km/h "von einer relativ sicheren Bemerkbarkeit" auszugehen ist. Die neue Wahrnehmungsgrenze wird von den Autoren dabei kühn als "Reale Wahrnehmbarkeitsgrenze (RWG)" tituliert.



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