Fahrerflucht bei Kleinkollisionen - Veränderte Beurteilungskriterien unter Berücksichtigung der Fahrzeug- und Kopfbeschleunigungswerte: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bräutigam, V.]], [[Mannagottera, F.]] Fahrerflucht bei Kleinkollisionen
[[Bräutigam, V.]]; [[Mannagottera, F.]]: Fahrerflucht bei Kleinkollisionen - Veränderte Beurteilungskriterien unter Berücksichtigung der Fahrzeug- und Kopfbeschleunigungswerte. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 40 (2002), pp. 67 - 70


==Inhaltsangabe==
==Inhaltsangabe==
Die Autoren haben anscheinend ihre (gemeinsame?) Diplomarbeit im Ingenieurbüro Großer & Fürbeth verfasst; explizit gesagt wird dies allerdings nicht. Aufgrund der selbst durchgeführten Versuche kommen die Autoren zu der Erkenntnis, dass die von Wolff aufgestellte Wahrnehmungsschwelle
<math>
a = a_0 \frac r {r - r_c}
</math>
mit
* ''a'': zwangsweise wahrzunehmende Beschleunigung
* ''r'': Ruck (Einheit m/s³)
* a<sub>0</sub> = 0,97 m/s²
* r<sub>c</sub> = 3,78 m/s³
auf
<math>
a =  \frac {a_0} {{r/r_0}^c}
</math>
mit
* a<sub>0</sub> = 6,82 m/s²
* c = 1,114
* r<sub>0</sub> = 1 m/s³
zu korrigieren sei.
Dies führt dazu, dass angeblich selbst bei spitzwinklige Kollisionen &alpha; = 20° bei Anstoßgeschwindigkeiten von 1,1 &ndash; 2,2&nbsp;km/h ''"von einer relativ sicheren Bemerkbarkeit"'' auszugehen ist. Die neue Wahrnehmungsgrenze wird von den Autoren dabei kühn als "Reale Wahrnehmbarkeitsgrenze (RWG)" tituliert.


==Weitere Beiträge zum Thema im VuF==
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Version vom 16. Januar 2008, 02:27 Uhr

2002, p. 67 (#3)

Zitat

Bräutigam, V.; Mannagottera, F.: Fahrerflucht bei Kleinkollisionen - Veränderte Beurteilungskriterien unter Berücksichtigung der Fahrzeug- und Kopfbeschleunigungswerte. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 40 (2002), pp. 67 - 70

Inhaltsangabe

Die Autoren haben anscheinend ihre (gemeinsame?) Diplomarbeit im Ingenieurbüro Großer & Fürbeth verfasst; explizit gesagt wird dies allerdings nicht. Aufgrund der selbst durchgeführten Versuche kommen die Autoren zu der Erkenntnis, dass die von Wolff aufgestellte Wahrnehmungsschwelle

[math]\displaystyle{ a = a_0 \frac r {r - r_c} }[/math]

mit

  • a: zwangsweise wahrzunehmende Beschleunigung
  • r: Ruck (Einheit m/s³)
  • a0 = 0,97 m/s²
  • rc = 3,78 m/s³

auf

[math]\displaystyle{ a = \frac {a_0} {{r/r_0}^c} }[/math]

mit

  • a0 = 6,82 m/s²
  • c = 1,114
  • r0 = 1 m/s³

zu korrigieren sei.

Dies führt dazu, dass angeblich selbst bei spitzwinklige Kollisionen α = 20° bei Anstoßgeschwindigkeiten von 1,1 – 2,2 km/h "von einer relativ sicheren Bemerkbarkeit" auszugehen ist. Die neue Wahrnehmungsgrenze wird von den Autoren dabei kühn als "Reale Wahrnehmbarkeitsgrenze (RWG)" tituliert.



Weitere Beiträge zum Thema im VuF

Großer, W., Fürbeth, V. Fahrerflucht bei Kleinkollisionen - Wahrnehmbarkeitsprobleme durch moderne Kunststoffstoßfänger

Großer, W., Fürbeth, V., Müller, G. Fahrerflucht bei Kleinkollisionen – Messen der Kopf- und Brustbeschleunigungen

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