Elektrokleinstfahrzeug
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Electric subcompact
E-Tretroller, E-Scooter
Allgemein
Vorläufige Informationen! Bundesrats-Entscheid steht noch aus.
Bauweise
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 20 km/h
- Länge max. 2,0 m
- Breite max. 0,70 m
- Höhe max. 1,40 m
- Masse max. 55 kg (ohne Fahrer)
- Zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
- Beleuchtung (auch abnehmbar)
- Seitliche Reflektoren
- Helltönende Glocke
- Rutschfeste Standfläche
- kein Anhänger erlaubt
- Steuerelemente für Motor wie Drehgriffe und Knöpfe müssen beim Loslassen innerhalb 1 s in Nullstellung zurückspringen
Regelungen
- E-Roller (vmax < 12 km/h) für Jugendliche ab zwölf Jahren erlaubt
- Schnellere Fahrzeuge ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erlaubt
- Mofa-Prüfbescheinigung oder Helmpflicht sind nicht vorgesehen
- Haftpflichtversicherung samt Versicherungsaufkleber mit Anti-Fälschungs-Hologramm hinten am Fahrzeug verpflichtend
- Bei weniger als 12 km/h dürfen innerorts nur Gehwege und gemeinsame Geh- und Radwege benutzt werden (sind diese nicht vorhanden, ist auch die Fahrbahn erlaubt - aber nicht außerhalb geschlossener Orte).
- vmax > 12 km/h: Benutzung von Radwegen und Radfahrstreifen vorgeschrieben (fehlen diese, darf innerorts und außerorts auch die Fahrbahn benutzt werden)
- Auf Gehwegen gilt: Fußgänger haben Vorrang und dürfen "weder behindert noch gefährdet" werden. Dort und in Fußgängerzonen ist auch nur Schritttempo zulässig.