Elektrokleinstfahrzeug

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Electric subcompact

E-Tretroller, E-Scooter

Allgemein

Vorläufige Informationen! Bundesrats-Entscheid steht noch aus.

Bauweise

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 20 km/h
  • Länge max. 2,0 m
  • Breite max. 0,70 m
  • Höhe max. 1,40 m
  • Masse max. 55 kg (ohne Fahrer)
  • Zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
  • Beleuchtung (auch abnehmbar)
  • Seitliche Reflektoren
  • Helltönende Glocke
  • Rutschfeste Standfläche
  • kein Anhänger erlaubt
  • Steuerelemente für Motor wie Drehgriffe und Knöpfe müssen beim Loslassen innerhalb 1 s in Nullstellung zurückspringen

Regelungen

  • E-Roller (vmax < 12 km/h) für Jugendliche ab zwölf Jahren erlaubt
  • Schnellere Fahrzeuge ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erlaubt
  • Mofa-Prüfbescheinigung oder Helmpflicht sind nicht vorgesehen
  • Haftpflichtversicherung samt Versicherungsaufkleber mit Anti-Fälschungs-Hologramm hinten am Fahrzeug verpflichtend
  • Bei weniger als 12 km/h dürfen innerorts nur Gehwege und gemeinsame Geh- und Radwege benutzt werden (sind diese nicht vorhanden, ist auch die Fahrbahn erlaubt - aber nicht außerhalb geschlossener Orte).
  • vmax > 12 km/h: Benutzung von Radwegen und Radfahrstreifen vorgeschrieben (fehlen diese, darf innerorts und außerorts auch die Fahrbahn benutzt werden)
  • Auf Gehwegen gilt: Fußgänger haben Vorrang und dürfen "weder behindert noch gefährdet" werden. Dort und in Fußgängerzonen ist auch nur Schritttempo zulässig.

Beiträge im VuF

Siehe auch

Einzelnachweise