Elektrokleinstfahrzeug

Aus Colliseum
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Leih-E-Roller zweier Anbieter in gemäßigter Abstellposition
Leih-E-Roller von voi in typischer Abstellposition

Electric subcompact, Motorized scooter, Electric scooter

E-Tretroller, E-Scooter, E-Trottinette

Allgemein

Der Bundesrat stimmte dem Entwurf des BMVI am 17.05.2019 mit einigen Änderungen zu.[1] Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) trat am 15. Juni 2019 in Kraft.

Bauweise

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 20 km/h
  • Länge max. 2,0 m
  • Breite max. 0,70 m
  • Höhe max. 1,40 m
  • Masse max. 55 kg (ohne Fahrer)
  • Nenndauerleistung < 500 W oder < 1400 W, wenn mindestens 60 % der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet werden
  • Zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
  • Mindestverzögerung 3,5 m/s²
  • Mindestverzögerung 1,54 m/s² bei Ausfall einer Bremse
  • Beleuchtung (auch abnehmbar)
  • Seitliche Reflektoren
  • Helltönende Glocke
  • Rutschfeste Standfläche
  • kein Anhängerbetrieb erlaubt
  • Steuerelemente für Motor wie Drehgriffe und Knöpfe müssen beim Loslassen innerhalb 1 s in Nullstellung zurückspringen



Folgende Bilder zeigen die Leih-E-Roller der ersten Generation, eingeführt im Juli 2019 in Nürnberg:

Bereits im Oktober 2019 wurde die Fahrzeuge der ersten Generation durch baulich deutlich veränderte Fahrzeuge der zweiten Generation ersetzt:

Regelungen

  • E-Roller (vmax < 20 km/h) für Jugendliche generell ab 14 Jahren erlaubt
  • Mofa-Prüfbescheinigung oder Helmtragepflicht sind nicht notwendig
  • Haftpflichtversicherung samt Versicherungsplakette mit Anti-Fälschungs-Hologramm hinten am Fahrzeug verpflichtend (H x B: 65 mm x 52,8 mm)
  • Benutzung von Radfahrstreifen bzw. Straße vorgeschrieben. Die Benutzung von Gehwegen ist nicht erlaubt.[2]
  • Mitnahme in Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn erlaubt.

Beiträge im VuF

Siehe auch

Einzelnachweise