Elektrokleinstfahrzeug: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Colliseum
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 34: Zeile 34:
==Regelungen==
==Regelungen==
* E-Roller (v<sub>max</sub> <&nbsp;20&nbsp;km/h) für Jugendliche generell ab 14 Jahren erlaubt
* E-Roller (v<sub>max</sub> <&nbsp;20&nbsp;km/h) für Jugendliche generell ab 14 Jahren erlaubt
* Mofa-Prüfbescheinigung oder Helmpflicht sind nicht vorgesehen
* Mofa-Prüfbescheinigung oder Helmtragepflicht sind nicht notwendig
* Haftpflichtversicherung samt Versicherungsaufkleber mit Anti-Fälschungs-Hologramm hinten am Fahrzeug verpflichtend
* Haftpflichtversicherung samt [[wikipedia:de:Kfz-Kennzeichen_(Deutschland)#Versicherungsplakette|Versicherungsplakette]] mit Anti-Fälschungs-Hologramm hinten am Fahrzeug verpflichtend (H x B: 65&nbsp;mm x 52,8&nbsp;mm)
* Benutzung von Radfahrstreifen bzw. Straße vorgeschrieben. Die Benutzung von Gehwegen ist nicht erlaubt.<ref>https://www.zeit.de/2019/20/elektromobilitaet-e-tretroller-gehwege-verkehrsministerium-verbot</ref>
* Benutzung von Radfahrstreifen bzw. Straße vorgeschrieben. Die Benutzung von Gehwegen ist nicht erlaubt.<ref>https://www.zeit.de/2019/20/elektromobilitaet-e-tretroller-gehwege-verkehrsministerium-verbot</ref>
* Mitnahme in Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn erlaubt.
* Mitnahme in Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn erlaubt.

Version vom 19. August 2019, 23:21 Uhr

Electric subcompact, Motorized scooter, Electric scooter

E-Tretroller, E-Scooter

Allgemein

Der Bundesrat stimmte dem Entwurf des BMVI am 17.05.2019 mit einigen Änderungen zu.[1] Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) trat am 15. Juni 2019 in Kraft.

Bauweise

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 20 km/h
  • Länge max. 2,0 m
  • Breite max. 0,70 m
  • Höhe max. 1,40 m
  • Masse max. 55 kg (ohne Fahrer)
  • Nenndauerleistung < 500 W oder < 1400 W, wenn mindestens 60 % der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet werden
  • Zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
  • Mindestverzögerung 3,5 m/s²
  • Mindestverzögerung 1,54 m/s² bei Ausfall einer Bremse
  • Beleuchtung (auch abnehmbar)
  • Seitliche Reflektoren
  • Helltönende Glocke
  • Rutschfeste Standfläche
  • kein Anhängerbetrieb erlaubt
  • Steuerelemente für Motor wie Drehgriffe und Knöpfe müssen beim Loslassen innerhalb 1 s in Nullstellung zurückspringen


Regelungen

  • E-Roller (vmax < 20 km/h) für Jugendliche generell ab 14 Jahren erlaubt
  • Mofa-Prüfbescheinigung oder Helmtragepflicht sind nicht notwendig
  • Haftpflichtversicherung samt Versicherungsplakette mit Anti-Fälschungs-Hologramm hinten am Fahrzeug verpflichtend (H x B: 65 mm x 52,8 mm)
  • Benutzung von Radfahrstreifen bzw. Straße vorgeschrieben. Die Benutzung von Gehwegen ist nicht erlaubt.[2]
  • Mitnahme in Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn erlaubt.

Beiträge im VuF

Siehe auch

Einzelnachweise