Elektrokleinstfahrzeug: Unterschied zwischen den Versionen

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==Allgemein==
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Der Bundesrat stimmte dem Entwurf des [[BMVI]] am 17.05.2019 mit einigen Änderungen zu.<ref>https://www.vkuonline.de/e-tretroller-bundesrat-stimmt-fuer-zulassung-2293885.html</ref> Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) soll im Juni 2019 in Kraft treten.<ref>https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/neue-elektrokleinstfahrzeuge-bekommen-eine-strassenzulassung/150/3097/384714</ref>
Der Bundesrat stimmte dem Entwurf des [[BMVI]] am 17.05.2019 mit einigen Änderungen zu.<ref>https://www.vkuonline.de/e-tretroller-bundesrat-stimmt-fuer-zulassung-2293885.html</ref> Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) trat am 15. Juni 2019 in Kraft.


==Bauweise==
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* kein Anhängerbetrieb erlaubt
* kein Anhängerbetrieb erlaubt
* Steuerelemente für Motor wie Drehgriffe und Knöpfe müssen beim Loslassen innerhalb 1&nbsp;s in Nullstellung zurückspringen
* Steuerelemente für Motor wie Drehgriffe und Knöpfe müssen beim Loslassen innerhalb 1&nbsp;s in Nullstellung zurückspringen
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E-Roller (1).jpg |E-Roller Sammlung in Nürnberg
E-Roller (2).jpg |Federung Vorderrad
E-Roller (3).jpg |Seilzugbremse Hinterrad
E-Roller (4).jpg |Versicherungskennzeichen, Rücklicht und Trittbremse
E-Roller (5).jpg |Reibungsbremse am Hinterrad
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==Regelungen==
==Regelungen==
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* [https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/Gesetze-19/II-15-referentenentwurf-ekfv-enorm.pdf Entwurf einer Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften] des [[BMVI]] vom 26.02.2019
* [https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/Gesetze-19/II-15-referentenentwurf-ekfv-enorm.pdf Entwurf einer Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften] des [[BMVI]] vom 26.02.2019
* https://www.vkuonline.de/e-tretroller-neue-mobilitaet-oder-sicherheitsrisiko-2280821.html
* https://www.vkuonline.de/e-tretroller-neue-mobilitaet-oder-sicherheitsrisiko-2280821.html
* Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung (eKFV)
* [[Wikipedia:de:Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung|Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung (eKFV)]]


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==

Version vom 28. Juli 2019, 11:01 Uhr

Electric subcompact

E-Tretroller, E-Scooter

Allgemein

Der Bundesrat stimmte dem Entwurf des BMVI am 17.05.2019 mit einigen Änderungen zu.[1] Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) trat am 15. Juni 2019 in Kraft.

Bauweise

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 20 km/h
  • Länge max. 2,0 m
  • Breite max. 0,70 m
  • Höhe max. 1,40 m
  • Masse max. 55 kg (ohne Fahrer)
  • Nenndauerleistung < 500 W oder < 1400 W, wenn mindestens 60 % der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet werden
  • Zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
  • Mindestverzögerung 3,5 m/s²
  • Mindestverzögerung 1,54 m/s² bei Ausfall einer Bremse
  • Beleuchtung (auch abnehmbar)
  • Seitliche Reflektoren
  • Helltönende Glocke
  • Rutschfeste Standfläche
  • kein Anhängerbetrieb erlaubt
  • Steuerelemente für Motor wie Drehgriffe und Knöpfe müssen beim Loslassen innerhalb 1 s in Nullstellung zurückspringen


Regelungen

  • E-Roller (vmax < 20 km/h) für Jugendliche generell ab 14 Jahren erlaubt
  • Mofa-Prüfbescheinigung oder Helmpflicht sind nicht vorgesehen
  • Haftpflichtversicherung samt Versicherungsaufkleber mit Anti-Fälschungs-Hologramm hinten am Fahrzeug verpflichtend
  • Benutzung von Radfahrstreifen bzw. Straße vorgeschrieben. Die Benutzung von Gehwegen ist nicht erlaubt.[2]
  • Mitnahme in Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn erlaubt.

Beiträge im VuF

Siehe auch

Einzelnachweise