Elektrokleinstfahrzeug: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Colliseum
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 4: Zeile 4:


==Allgemein==
==Allgemein==
Der Bundesrat stimmte der Vorlage am 17.05.2019 mit einigen Änderungen zu.<ref>https://www.vkuonline.de/e-tretroller-bundesrat-stimmt-fuer-zulassung-2293885.html</ref>
Der Bundesrat stimmte dem Entwurf des [[BMVI]] am 17.05.2019 mit einigen Änderungen zu.<ref>https://www.vkuonline.de/e-tretroller-bundesrat-stimmt-fuer-zulassung-2293885.html</ref> Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) soll im Juni 2019 in Kraft treten.<ref>https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/neue-elektrokleinstfahrzeuge-bekommen-eine-strassenzulassung/150/3097/384714</ref>


==Bauweise==
==Bauweise==

Version vom 27. Mai 2019, 11:51 Uhr

Electric subcompact

E-Tretroller, E-Scooter

Allgemein

Der Bundesrat stimmte dem Entwurf des BMVI am 17.05.2019 mit einigen Änderungen zu.[1] Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) soll im Juni 2019 in Kraft treten.[2]

Bauweise

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 20 km/h
  • Länge max. 2,0 m
  • Breite max. 0,70 m
  • Höhe max. 1,40 m
  • Masse max. 55 kg (ohne Fahrer)
  • Nenndauerleistung < 500 W oder < 1400 W, wenn mindestens 60 % der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet werden
  • Zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
  • Mindestverzögerung 3,5 m/s²
  • Mindestverzögerung 1,54 m/s² bei Ausfall einer Bremse
  • Beleuchtung (auch abnehmbar)
  • Seitliche Reflektoren
  • Helltönende Glocke
  • Rutschfeste Standfläche
  • kein Anhängerbetrieb erlaubt
  • Steuerelemente für Motor wie Drehgriffe und Knöpfe müssen beim Loslassen innerhalb 1 s in Nullstellung zurückspringen

Regelungen

  • E-Roller (vmax < 20 km/h) für Jugendliche generell ab 14 Jahren erlaubt
  • Mofa-Prüfbescheinigung oder Helmpflicht sind nicht vorgesehen
  • Haftpflichtversicherung samt Versicherungsaufkleber mit Anti-Fälschungs-Hologramm hinten am Fahrzeug verpflichtend
  • Benutzung von Radfahrstreifen bzw. Straße vorgeschrieben. Die Benutzung von Gehwegen ist nicht erlaubt.[3]
  • Mitnahme in Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn erlaubt.

Beiträge im VuF

Siehe auch

Einzelnachweise