Elektrokleinstfahrzeug: Unterschied zwischen den Versionen

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==Allgemein==
==Allgemein==
Vorläufige Informationen! Bundesrats-Entscheid steht noch aus.
Der Bundesrat stimmte der Vorlage am 17.05.2019 mit einigen Änderungen zu.<ref>https://www.vkuonline.de/e-tretroller-bundesrat-stimmt-fuer-zulassung-2293885.html</ref>


==Bauweise==
==Bauweise==
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==Regelungen==
==Regelungen==
* E-Roller (v<sub>max</sub> <&nbsp;12&nbsp;km/h) für Jugendliche ab zwölf Jahren erlaubt
* E-Roller (v<sub>max</sub> <&nbsp;20&nbsp;km/h) für Jugendliche generell ab 14 Jahren erlaubt
* Schnellere Fahrzeuge ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erlaubt
* Mofa-Prüfbescheinigung oder Helmpflicht sind nicht vorgesehen
* Mofa-Prüfbescheinigung oder Helmpflicht sind nicht vorgesehen
* Haftpflichtversicherung samt Versicherungsaufkleber mit Anti-Fälschungs-Hologramm hinten am Fahrzeug verpflichtend
* Haftpflichtversicherung samt Versicherungsaufkleber mit Anti-Fälschungs-Hologramm hinten am Fahrzeug verpflichtend
* Bei weniger als 12&nbsp;km/h dürfen innerorts nur Gehwege und gemeinsame Geh- und Radwege benutzt werden (sind diese nicht vorhanden, ist auch die Fahrbahn erlaubt - aber nicht außerhalb geschlossener Orte). Die Benutzung von Gehwegen soll nun nach dem aktuellen Entwurf nicht mehr erlaubt sein.<ref>https://www.zeit.de/2019/20/elektromobilitaet-e-tretroller-gehwege-verkehrsministerium-verbot</ref>
* Benutzung von Radfahrstreifen bzw. Straße vorgeschrieben. Die Benutzung von Gehwegen ist nicht erlaubt.<ref>https://www.zeit.de/2019/20/elektromobilitaet-e-tretroller-gehwege-verkehrsministerium-verbot</ref>
* v<sub>max</sub> >&nbsp;12&nbsp;km/h: Benutzung von Radwegen und Radfahrstreifen vorgeschrieben (fehlen diese, darf innerorts und außerorts auch die Fahrbahn benutzt werden)
* Mitnahme in Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn erlaubt.
* Auf Gehwegen gilt: Fußgänger haben Vorrang und dürfen "weder behindert noch gefährdet" werden. Dort und in Fußgängerzonen ist auch nur [[Schrittgeschwindigkeit|Schritttempo]] zulässig.


==Beiträge im VuF==
==Beiträge im VuF==

Version vom 21. Mai 2019, 15:44 Uhr

Electric subcompact

E-Tretroller, E-Scooter

Allgemein

Der Bundesrat stimmte der Vorlage am 17.05.2019 mit einigen Änderungen zu.[1]

Bauweise

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 20 km/h
  • Länge max. 2,0 m
  • Breite max. 0,70 m
  • Höhe max. 1,40 m
  • Masse max. 55 kg (ohne Fahrer)
  • Nenndauerleistung < 500 W oder < 1400 W, wenn mindestens 60 % der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet werden
  • Zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
  • Mindestverzögerung 3,5 m/s²
  • Mindestverzögerung 1,54 m/s² bei Ausfall einer Bremse
  • Beleuchtung (auch abnehmbar)
  • Seitliche Reflektoren
  • Helltönende Glocke
  • Rutschfeste Standfläche
  • kein Anhängerbetrieb erlaubt
  • Steuerelemente für Motor wie Drehgriffe und Knöpfe müssen beim Loslassen innerhalb 1 s in Nullstellung zurückspringen

Regelungen

  • E-Roller (vmax < 20 km/h) für Jugendliche generell ab 14 Jahren erlaubt
  • Mofa-Prüfbescheinigung oder Helmpflicht sind nicht vorgesehen
  • Haftpflichtversicherung samt Versicherungsaufkleber mit Anti-Fälschungs-Hologramm hinten am Fahrzeug verpflichtend
  • Benutzung von Radfahrstreifen bzw. Straße vorgeschrieben. Die Benutzung von Gehwegen ist nicht erlaubt.[2]
  • Mitnahme in Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn erlaubt.

Beiträge im VuF

Siehe auch

Einzelnachweise