Elektrokleinstfahrzeug: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Bundesrat stimmte der Vorlage am 17.05.2019 mit einigen Änderungen zu.<ref>https://www.vkuonline.de/e-tretroller-bundesrat-stimmt-fuer-zulassung-2293885.html</ref> | |||
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* E-Roller (v<sub>max</sub> < | * E-Roller (v<sub>max</sub> < 20 km/h) für Jugendliche generell ab 14 Jahren erlaubt | ||
* Mofa-Prüfbescheinigung oder Helmpflicht sind nicht vorgesehen | * Mofa-Prüfbescheinigung oder Helmpflicht sind nicht vorgesehen | ||
* Haftpflichtversicherung samt Versicherungsaufkleber mit Anti-Fälschungs-Hologramm hinten am Fahrzeug verpflichtend | * Haftpflichtversicherung samt Versicherungsaufkleber mit Anti-Fälschungs-Hologramm hinten am Fahrzeug verpflichtend | ||
* | * Benutzung von Radfahrstreifen bzw. Straße vorgeschrieben. Die Benutzung von Gehwegen ist nicht erlaubt.<ref>https://www.zeit.de/2019/20/elektromobilitaet-e-tretroller-gehwege-verkehrsministerium-verbot</ref> | ||
* | * Mitnahme in Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn erlaubt. | ||
==Beiträge im VuF== | ==Beiträge im VuF== |
Version vom 21. Mai 2019, 15:44 Uhr
Electric subcompact
E-Tretroller, E-Scooter
Allgemein
Der Bundesrat stimmte der Vorlage am 17.05.2019 mit einigen Änderungen zu.[1]
Bauweise
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 20 km/h
- Länge max. 2,0 m
- Breite max. 0,70 m
- Höhe max. 1,40 m
- Masse max. 55 kg (ohne Fahrer)
- Nenndauerleistung < 500 W oder < 1400 W, wenn mindestens 60 % der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet werden
- Zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
- Mindestverzögerung 3,5 m/s²
- Mindestverzögerung 1,54 m/s² bei Ausfall einer Bremse
- Beleuchtung (auch abnehmbar)
- Seitliche Reflektoren
- Helltönende Glocke
- Rutschfeste Standfläche
- kein Anhängerbetrieb erlaubt
- Steuerelemente für Motor wie Drehgriffe und Knöpfe müssen beim Loslassen innerhalb 1 s in Nullstellung zurückspringen
Regelungen
- E-Roller (vmax < 20 km/h) für Jugendliche generell ab 14 Jahren erlaubt
- Mofa-Prüfbescheinigung oder Helmpflicht sind nicht vorgesehen
- Haftpflichtversicherung samt Versicherungsaufkleber mit Anti-Fälschungs-Hologramm hinten am Fahrzeug verpflichtend
- Benutzung von Radfahrstreifen bzw. Straße vorgeschrieben. Die Benutzung von Gehwegen ist nicht erlaubt.[2]
- Mitnahme in Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn erlaubt.
Beiträge im VuF
Siehe auch
- Entwurf einer Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften des BMVI vom 26.02.2019
- https://www.vkuonline.de/e-tretroller-neue-mobilitaet-oder-sicherheitsrisiko-2280821.html
- Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung (eKFV)