Elektrokleinstfahrzeug: Unterschied zwischen den Versionen

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* [https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/Gesetze-19/II-15-referentenentwurf-ekfv-enorm.pdf Entwurf einer Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften] des [[BMVI]] vom 26.02.2019
* [https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/Gesetze-19/II-15-referentenentwurf-ekfv-enorm.pdf Entwurf einer Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften] des [[BMVI]] vom 26.02.2019
* https://www.vkuonline.de/e-tretroller-neue-mobilitaet-oder-sicherheitsrisiko-2280821.html
* https://www.vkuonline.de/e-tretroller-neue-mobilitaet-oder-sicherheitsrisiko-2280821.html
* Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung (eKFV)


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==

Version vom 4. April 2019, 13:58 Uhr

Electric subcompact

E-Tretroller, E-Scooter

Allgemein

Vorläufige Informationen! Bundesrats-Entscheid steht noch aus.

Bauweise

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 20 km/h
  • Länge max. 2,0 m
  • Breite max. 0,70 m
  • Höhe max. 1,40 m
  • Masse max. 55 kg (ohne Fahrer)
  • Nenndauerleistung < 500 W oder < 1400 W, wenn mindestens 60 % der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet werden
  • Zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
  • Mindestverzögerung 3,5 m/s²
  • Mindestverzögerung 1,54 m/s² bei Ausfall einer Bremse
  • Beleuchtung (auch abnehmbar)
  • Seitliche Reflektoren
  • Helltönende Glocke
  • Rutschfeste Standfläche
  • kein Anhängerbetrieb erlaubt
  • Steuerelemente für Motor wie Drehgriffe und Knöpfe müssen beim Loslassen innerhalb 1 s in Nullstellung zurückspringen

Regelungen

  • E-Roller (vmax < 12 km/h) für Jugendliche ab zwölf Jahren erlaubt
  • Schnellere Fahrzeuge ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erlaubt
  • Mofa-Prüfbescheinigung oder Helmpflicht sind nicht vorgesehen
  • Haftpflichtversicherung samt Versicherungsaufkleber mit Anti-Fälschungs-Hologramm hinten am Fahrzeug verpflichtend
  • Bei weniger als 12 km/h dürfen innerorts nur Gehwege und gemeinsame Geh- und Radwege benutzt werden (sind diese nicht vorhanden, ist auch die Fahrbahn erlaubt - aber nicht außerhalb geschlossener Orte).
  • vmax > 12 km/h: Benutzung von Radwegen und Radfahrstreifen vorgeschrieben (fehlen diese, darf innerorts und außerorts auch die Fahrbahn benutzt werden)
  • Auf Gehwegen gilt: Fußgänger haben Vorrang und dürfen "weder behindert noch gefährdet" werden. Dort und in Fußgängerzonen ist auch nur Schritttempo zulässig.

Beiträge im VuF

Siehe auch

Einzelnachweise