EG-Typgenehmigungsnummer

Aus Colliseum
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die EG-Typgenehmigungsnummer setzt sich zusammen aus dem Kleinbuchstaben "e", gefolgt von dem Kennbuchstaben oder der Kennziffer des Mitgliedstaates, der die EG-Typgenehmigung erteilt. Das nebenstehende Bild zeigt beispielhaft sowohl EG- als auch ECE-Bezeichnung eines Gurtes. Die Ziffern ermöglichen eine Zuordnung der Ländern:

Kennzeichnung eines Gurtbandes
Fabrikschild mit Typgenehmigungsnummer (Passat Var. B7)


  • 1 für Deutschland
  • 2 für Frankreich
  • 3 für Italien
  • 4 für die Niederlande
  • 5 für Schweden
  • 6 für Belgien
  • 9 für Spanien
  • 11 für das Vereinigte Königreich
  • 12 für Österreich
  • 13 für Luxemburg
  • 17 für Finnland
  • 18 für Dänemark
  • 21 für Portugal
  • 23 für Griechenland
  • 24 für Irland
  • ...

Die entsprechenden ECE-Länderkennzeichnungen unterscheiden sich im Wesentlichen durch ein großes E (im Kreis) von den EG-Bezeichnungen mit kleinem e (im Rechteck). In diesem Bild sind ebenfalls beide Kennzeichnungen zu sehen.

Siehe auch