EG-Typgenehmigungsnummer

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Kennzeichnung eines Gurtbandes (sowohl EG- als auch ECE-Bezeichnung)
Fabrikschild mit Typgenehmigungsnummer (Passat Var. B7)

Type approval number

Die Typgenehmigung erlaubt die Herstellung beispielsweise eines Fahrzeuges in Übereinstimmung mit den für die Herstellung einschlägigen technischen Anforderungen. Das Nummerierungsschema für die EG-Typgenehmigungsnummer ist in Anlage VII der Richtlinie 2007/46/EG ("Typgenehmigungsrahmenrichtlinie" der EU) beschrieben. Bei vollständigen Fahrzeugen besteht sie aus vier und bei Typgenehmigungen von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einrichtungen aus fünf Abschnitten. Die Abschnitte werden jeweils durch das Zeichen „*“ getrennt. Die entsprechenden ECE-Länderkennzeichnungen unterscheiden sich im Wesentlichen durch ein großes E (im Kreis) von den EG-Bezeichnungen mit kleinem e (im Rechteck). In diesem Bild sind ebenfalls beide Kennzeichnungen zu sehen.

Abschnitt 1

Die EG-Typgenehmigungsnummer beginnt mit dem Kleinbuchstaben "e", gefolgt von dem Kennbuchstaben oder der Kennziffer des Mitgliedstaates, der die EG-Typgenehmigung erteilt. Damit wird eine Zuordnung der Länder ermöglicht.

  • 1 für Deutschland
  • 2 für Frankreich
  • 3 für Italien
  • 4 für die Niederlande
  • 5 für Schweden
  • 6 für Belgien
  • 9 für Spanien
  • 11 für das Vereinigte Königreich
  • 12 für Österreich
  • 13 für Luxemburg
  • 17 für Finnland
  • 18 für Dänemark
  • 21 für Portugal
  • 23 für Griechenland
  • 24 für Irland
  • ...

Abschnitt 2

Nummer der Basisrichtlinie oder -verordnung. Bei einer EG-Typgenehmigung des vollständigen Fahrzeugs entfällt Abschnitt 2.

Abschnitt 3

Nummer der letzten Änderungsrichtlinie oder -verordnung, nach der die EG-Typgenehmigung erteilt wurde. Beispiele (bei vollständigen Fahrzeugen):

  • »2001/116«[1]
  • »2007/46«[2]

Die Jahreszahl gibt also nicht das Jahr der Typgenehmigung an, sondern das Jahr des Erlasses der Richtlinie.

Abschnitt 4

Eine vierstellige laufende Nummer (mit ggf. vorangestellten Nullen) für EG-Typgenehmigungen für vollständige Fahrzeuge oder eine vier- oder fünfstellige Nummer für eine nach einer Einzelrichtlinie oder Einzelverordnung erteilte EG-Typgenehmigung, die die Basis-Typgenehmigungsnummer angibt. Die Reihenfolge beginnt mit 0001 für jede Basisrichtlinie oder -verordnung.

Abschnitt 5

Zweistellige laufende Nummer (mit ggf. vorangestellter Null), die die Erweiterung angibt. Die Reihenfolge beginnt mit 00 für jede Basis-Typgenehmigungsnummer. Dieser Abschnitt steht nicht zwangsläufig auf dem Fabrikschild, jedoch in der Zulassungsbescheinigung sowohl in Teil I als auch in Teil II. Dort steht auch das Datum der Erteilung der Typgenehmigung.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Richtlinie 2001/0116/EG
  2. Richtlinie 2007/0046/EG