EG-Typgenehmigungsnummer: Unterschied zwischen den Versionen
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Die [[wikipedia:de:Typgenehmigung|Typgenehmigung]] erlaubt die Herstellung beispielsweise eines Fahrzeuges in Übereinstimmung mit den für die Herstellung einschlägigen technischen Anforderungen. Das Nummerierungsschema für die EG-Typgenehmigungsnummer ist in Anlage VII der Richtlinie 2007/46/EG beschrieben. Bei vollständigen Fahrzeugen besteht sie aus vier und bei Typgenehmigungen von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einrichtungen aus fünf Abschnitten. Die Abschnitte werden jeweils durch das Zeichen „*“ getrennt. | |||
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Die EG-Typgenehmigungsnummer beginnt mit dem Kleinbuchstaben "e", gefolgt von dem Kennbuchstaben oder der Kennziffer des Mitgliedstaates, der die EG-Typgenehmigung erteilt. Damit wird eine Zuordnung der Länder ermöglicht. | |||
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Nummer der Basisrichtlinie oder -verordnung. Bei einer EG-Typgenehmigung des vollständigen Fahrzeugs entfällt Abschnitt 2. | |||
==Siehe auch== | == Abschnitt 3 == | ||
Nummer der letzten Änderungsrichtlinie oder -verordnung, nach der die EG-Typgenehmigung erteilt wurde. | |||
Beispiele (bei vollständigen Fahrzeugen): | |||
* »2001/116«<ref>Richtlinie {{REG|2001|0116}}</ref> | |||
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Die Jahreszahl gibt also nicht das Jahr der Typgenehmigung an, sondern das Jahr des Erlasses der Richtlinie. | |||
== Abschnitt 4 == | |||
Eine vierstellige laufende Nummer (mit ggf. vorangestellten Nullen) für EG-Typgenehmigungen für vollständige Fahrzeuge oder eine vier- oder fünfstellige Nummer für eine nach einer Einzelrichtlinie oder Einzelverordnung erteilte EG-Typgenehmigung, die die Basis-Typgenehmigungsnummer angibt. Die Reihenfolge beginnt mit 0001 für jede Basisrichtlinie oder -verordnung. | |||
== Abschnitt 5 == | |||
Zweistellige laufende Nummer (mit ggf. vorangestellter Null), die die Erweiterung angibt. Die Reihenfolge beginnt mit 00 für jede Basis-Typgenehmigungsnummer. Dieser Abschnitt steht nicht zwangsläufig auf dem Fabrikschild, jedoch in der Zulassungsbescheinigung sowohl in Teil I als auch in Teil II. Dort steht auch das Datum der Erteilung der Typgenehmigung. | |||
== Siehe auch == | |||
* [[wikipedia:de:ECE-Prüfzeichen|wikipedia – ECE-Prüfzeichen]] | * [[wikipedia:de:ECE-Prüfzeichen|wikipedia – ECE-Prüfzeichen]] | ||
== Einzelnachweise == | |||
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Version vom 6. Juli 2020, 12:57 Uhr
Type approval number
Die Typgenehmigung erlaubt die Herstellung beispielsweise eines Fahrzeuges in Übereinstimmung mit den für die Herstellung einschlägigen technischen Anforderungen. Das Nummerierungsschema für die EG-Typgenehmigungsnummer ist in Anlage VII der Richtlinie 2007/46/EG beschrieben. Bei vollständigen Fahrzeugen besteht sie aus vier und bei Typgenehmigungen von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einrichtungen aus fünf Abschnitten. Die Abschnitte werden jeweils durch das Zeichen „*“ getrennt. Die entsprechenden ECE-Länderkennzeichnungen unterscheiden sich im Wesentlichen durch ein großes E (im Kreis) von den EG-Bezeichnungen mit kleinem e (im Rechteck). In diesem Bild sind ebenfalls beide Kennzeichnungen zu sehen.
Abschnitt 1
Die EG-Typgenehmigungsnummer beginnt mit dem Kleinbuchstaben "e", gefolgt von dem Kennbuchstaben oder der Kennziffer des Mitgliedstaates, der die EG-Typgenehmigung erteilt. Damit wird eine Zuordnung der Länder ermöglicht.
- 1 für Deutschland
- 2 für Frankreich
- 3 für Italien
- 4 für die Niederlande
- 5 für Schweden
- 6 für Belgien
- 9 für Spanien
- 11 für das Vereinigte Königreich
- 12 für Österreich
- 13 für Luxemburg
- 17 für Finnland
- 18 für Dänemark
- 21 für Portugal
- 23 für Griechenland
- 24 für Irland
- ...
Abschnitt 2
Nummer der Basisrichtlinie oder -verordnung. Bei einer EG-Typgenehmigung des vollständigen Fahrzeugs entfällt Abschnitt 2.
Abschnitt 3
Nummer der letzten Änderungsrichtlinie oder -verordnung, nach der die EG-Typgenehmigung erteilt wurde. Beispiele (bei vollständigen Fahrzeugen):
Die Jahreszahl gibt also nicht das Jahr der Typgenehmigung an, sondern das Jahr des Erlasses der Richtlinie.
Abschnitt 4
Eine vierstellige laufende Nummer (mit ggf. vorangestellten Nullen) für EG-Typgenehmigungen für vollständige Fahrzeuge oder eine vier- oder fünfstellige Nummer für eine nach einer Einzelrichtlinie oder Einzelverordnung erteilte EG-Typgenehmigung, die die Basis-Typgenehmigungsnummer angibt. Die Reihenfolge beginnt mit 0001 für jede Basisrichtlinie oder -verordnung.
Abschnitt 5
Zweistellige laufende Nummer (mit ggf. vorangestellter Null), die die Erweiterung angibt. Die Reihenfolge beginnt mit 00 für jede Basis-Typgenehmigungsnummer. Dieser Abschnitt steht nicht zwangsläufig auf dem Fabrikschild, jedoch in der Zulassungsbescheinigung sowohl in Teil I als auch in Teil II. Dort steht auch das Datum der Erteilung der Typgenehmigung.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Richtlinie 2001/0116/EG
- ↑ Richtlinie 2007/0046/EG