EG-Typgenehmigungsnummer: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. August 2007, 08:46 Uhr
Die EG-Typgenehmigungsnummer setzt sich zusammen aus dem Kleinbuchstaben "e", gefolgt von dem Kennbuchstaben oder der Kennziffer des Mitgliedstaates, der die EG-Typgenehmigung erteilt. Das folgende Bild zeigt beispielhaft sowohl EG- als auch ECE-Bezeichnung eines Gurtes:
- 1 für Deutschland
- 2 für Frankreich
- 3 für Italien
- 4 für die Niederlande
- 5 für Schweden
- 6 für Belgien
- 9 für Spanien
- 11 für das Vereinigte Königreich
- 12 für Österreich
- 13 für Luxemburg
- 17 für Finnland
- 18 für Dänemark
- 21 für Portugal
- 23 für Griechenland
- 24 für Irland
Die entsprechenden ECE-Länderkennzeichnungen unterscheiden sich im Wesentlichen durch ein großes E (im Kreis) von den EG-Bezeichnungen mit kleinem e (im Rechteck). Das folgende Bild zeigt beide Kennzeichnungen: