EG-Typgenehmigungsnummer: Unterschied zwischen den Versionen

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*24 für Irland
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Die entsprechenden [[ECE-Länderkennzeichnungen]] unterscheiden sich im Wesentlichen durch ein großes ''E'' (im Kreis) von den EG-Bezeichnungen mit kleinem ''e'' (im Quadrat). Das folgende Bild zeigt beide Kennzeichnungen:
Die entsprechenden [[ECE-Länderkennzeichnungen]] unterscheiden sich im Wesentlichen durch ein großes ''E'' (im Kreis) von den EG-Bezeichnungen mit kleinem ''e'' (im Rechteck). Das folgende Bild zeigt beide Kennzeichnungen:






[[Kategorie: Recht]]
[[Kategorie: Recht]]

Version vom 2. August 2007, 08:46 Uhr

Die EG-Typgenehmigungsnummer setzt sich zusammen aus dem Kleinbuchstaben "e", gefolgt von dem Kennbuchstaben oder der Kennziffer des Mitgliedstaates, der die EG-Typgenehmigung erteilt. Das folgende Bild zeigt beispielhaft sowohl EG- als auch ECE-Bezeichnung eines Gurtes:

Gurtbandkennzeichnung.jpg
  • 1 für Deutschland
  • 2 für Frankreich
  • 3 für Italien
  • 4 für die Niederlande
  • 5 für Schweden
  • 6 für Belgien
  • 9 für Spanien
  • 11 für das Vereinigte Königreich
  • 12 für Österreich
  • 13 für Luxemburg
  • 17 für Finnland
  • 18 für Dänemark
  • 21 für Portugal
  • 23 für Griechenland
  • 24 für Irland

Die entsprechenden ECE-Länderkennzeichnungen unterscheiden sich im Wesentlichen durch ein großes E (im Kreis) von den EG-Bezeichnungen mit kleinem e (im Rechteck). Das folgende Bild zeigt beide Kennzeichnungen: