ECE-R 64: Unterschied zwischen den Versionen

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In der ECE-R 64 werden die Anforderungen an Noträder geregelt, u.a. auch die Forderung hinsichtlich des Bremswegs aus 80 km/h bei Verwendung eines Notrads. Die ECE-R 64 findet man bspw. [http://www.bmvbs.de/Anlage/original_927638/R-64-Reserveraeder-reifen.pdf hier].
'''Regulation No. 64'''<br>
'''Uniform provisions concerning the approval of vehicles with regard to their equipment which may include: a temporary-use spare unit, run-flat tyres and/or a run-flat system, and/or a tyre pressure monitoring system '''<br>
 
''Regelung Nr. 64 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN/ECE)<br>
Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich ihrer Ausstattung mit einem Komplettnotrad, Notlaufreifen und/oder einem Notlaufsystem und/oder einem Reifendrucküberwachungssystem''
 
==Hinweise==
* In Annex 3 werden die Anforderungen an Noträder geregelt, u.a. auch die Forderung hinsichtlich des Bremswegs aus 80 km/h bei Verwendung eines Notrads. Fahrzeuge der Klasse [[70/156/EWG|M1]] müssen eine Mindestverzögerung von 5,8 m/s² ([[ECE-R 13|MFDD]]) erreichen.
* In Annex 5 wird die Zulassungsprozedur für ein Reifendruckkontrollsystem (TPMS) beschrieben.
 
==Siehe auch==
* [[Reifendruckkontrollsystem|TPMS]]
* https://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/main/wp29/wp29regs/r064r1e.pdf
 


[[Kategorie:Reifen]]
[[Kategorie:Reifen]]
[[Kategorie:Normen]]
[[Kategorie:Normen]]

Aktuelle Version vom 7. November 2016, 23:20 Uhr

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Regulation No. 64
Uniform provisions concerning the approval of vehicles with regard to their equipment which may include: a temporary-use spare unit, run-flat tyres and/or a run-flat system, and/or a tyre pressure monitoring system

Regelung Nr. 64 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN/ECE)
Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich ihrer Ausstattung mit einem Komplettnotrad, Notlaufreifen und/oder einem Notlaufsystem und/oder einem Reifendrucküberwachungssystem

Hinweise

  • In Annex 3 werden die Anforderungen an Noträder geregelt, u.a. auch die Forderung hinsichtlich des Bremswegs aus 80 km/h bei Verwendung eines Notrads. Fahrzeuge der Klasse M1 müssen eine Mindestverzögerung von 5,8 m/s² (MFDD) erreichen.
  • In Annex 5 wird die Zulassungsprozedur für ein Reifendruckkontrollsystem (TPMS) beschrieben.

Siehe auch