ECE-R 131: Unterschied zwischen den Versionen

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'''ECE-R 131'''<br />
'''ECE-R 131'''<br />
Einheitliche Empfehlungen zur Zulassung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich von [[Notbremsassistenzsystemen]] ('''A'''dvanced '''E'''mergency '''B'''raking '''S'''ystems (AEBS)).<br />
Einheitliche Empfehlungen zur Zulassung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich von [[AEBS|Notbremsassistenzsystemen]] ('''A'''dvanced '''E'''mergency '''B'''raking '''S'''ystems (AEBS)).<br />


Im Kapitel 6 sind Testbedingungen beschrieben.
Im Kapitel 6 sind Testbedingungen beschrieben.

Version vom 6. September 2015, 12:47 Uhr

<< Zu den ECE-Regelungen

ECE-R 131
Einheitliche Empfehlungen zur Zulassung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich von Notbremsassistenzsystemen (Advanced Emergency Braking Systems (AEBS)).

Im Kapitel 6 sind Testbedingungen beschrieben.

  • Zielobjekt: reguläres Kraftfahrzeug aus hochvolumiger Serienproduktion oder alternativ ein "soft target"
  • Test mit stationärem Zielobjekt: das zu testende Fahrzeug fährt mit [math]\displaystyle{ v = 80 \pm 2 km/h }[/math] auf das in einer Entfernung von 120 m stehende Zielobjekt zu.
  • Versuch mit bewegtem Zielobjekt: das zu testende Fahrzeug fährt mit [math]\displaystyle{ v = 80 \pm 2 km/h }[/math] auf das in einer Entfernung von 120 m mit [math]\displaystyle{ v = 32 \pm 2 km/h }[/math] fahrende Zielobjekt zu.
  • Die automatische Notbremsphase soll nicht beginnen, bevor TTC [math]\displaystyle{ \le 3,0 sec }[/math].
  • Versuch zur falschen Reaktion des Systems mit zwei stationär positionierten Fahrzeugen: die stehenden Fahrzeuge sollen (lateral) 4,5 m voneinander entfernt sein mit der selben Fahrtrichtung wie das zu testende Fahrzeug. Selbiges Kfz soll aus einer Entfernung von 60 m bei [math]\displaystyle{ v = const = 50 \pm 2 km/h }[/math] zentral zwischen den beiden stehenden Fahrzeugen durchfahren. Dabei darf das AEBS keine Kollisionswarnung (haptisch oder akustisch) ausgeben und auch keine automatische Notbremsphase einleiten.

Siehe auch