Diskussion:Steinschlagversuche.
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
"" eine Schadenverursachung sei "nicht nachzuweisen" gewesen""
Ist Punkt 1 der Zusammenfassung wirklich so zu verstehen? Bezieht sich das nicht lediglich auf Treffer von Steinen > 2 cm auf Motorhaube + Dach in den speziellen Versuchsbedingungen? Also auf die Rücksprunghöhe bei bestimmtem Folgeabstand und nicht generell auf Schadensverursachung?
M. Lamby