Die Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeug-SV als „anerkannt von der FIEA und dem BVSK“: Unterschied zwischen den Versionen
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* 1985 #2 [[Zur Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeugsachverständigen als „anerkannt von FIEA und dem BVSK“]] | |||
* 1986 #11 [[Zur Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeugsachverständigen als »anerkannt von der FIEA und dem BVSK« - die Geschichte eines langwierigen Prozesses]] | |||
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Aktuelle Version vom 22. Dezember 2017, 15:33 Uhr
1982, p. 211 (#10)
Zitat
Jessnitzer, K.: Die Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeug-SV als "anerkannt von der FIEA und dem BVSK“. Der Verkehrsunfall 20 (1982), p. 211 (#10)
Inhaltsangabe
Weitere Beiträge zum Thema im VuF
- 1985 #2 Zur Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeugsachverständigen als „anerkannt von FIEA und dem BVSK“
- 1986 #11 Zur Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeugsachverständigen als »anerkannt von der FIEA und dem BVSK« - die Geschichte eines langwierigen Prozesses