Die Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeug-SV als „anerkannt von der FIEA und dem BVSK“: Unterschied zwischen den Versionen

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1982, p. 211 (#10)  
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==Zitat==  
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[[Jessnitzer, K.]]: Die Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeug-SV als "anerkannt von der FIFA und dem BVSK“. Der Verkehrsunfall 20 (1982), p. 211 (#10)
[[Jessnitzer, K.]]: Die Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeug-SV als "anerkannt von der FIEA und dem BVSK“. Der Verkehrsunfall 20 (1982), p. 211 (#10)


==Inhaltsangabe==
==Inhaltsangabe==
Gemeint ist wohl eher die [[FIEA]]?!


==Weitere Beiträge zum Thema im VuF==  
==Weitere Beiträge zum Thema im VuF==  
* 1985 #2 [[Zur Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeugsachverständigen als „anerkannt von FIEA und dem BVSK“]]
* 1986 #11 [[Zur Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeugsachverständigen als »anerkannt von der FIEA und dem BVSK« - die Geschichte eines langwierigen Prozesses]]


==Weitere Infos zum Thema==
==Weitere Infos zum Thema==

Aktuelle Version vom 22. Dezember 2017, 15:33 Uhr

1982, p. 211 (#10)

Zitat

Jessnitzer, K.: Die Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeug-SV als "anerkannt von der FIEA und dem BVSK“. Der Verkehrsunfall 20 (1982), p. 211 (#10)

Inhaltsangabe

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