Der ortsübliche Durchschnittsstundensatz

Aus Colliseum
Zur Navigation springen Zur Suche springen

2008, pp. 81 – 83 (#3)

Bei fiktiver Abrechnung eines Unfallschadens anhand eines Gutachtens oder Kostenvoranschlages werden häufig "ortsübliche Durchschnittsstundensätze" angewandt. Was offensichtlich einfach zu ermitteln scheint, kann in der Praxis erhebliche Probleme bereiten. Dieser Beitrag des Ingenieurbüros Reinhardt zeigt die Problematik auf, die bei der Ermittlung der ortsüblichen Durchschnittsstundenlöhne besteht.


Zitat

Reinhardt, H.: Der ortsübliche Durchschnittsstundensatz. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 47 (2008) pp. 81 – 83 (#3).

Inhaltsangabe

Der Autor beschriebt die Grundlagen des Begriffes "durchschnittlicher Stundenverrechnungssatz" und die Schwierigkeiten die entstehen, wenn genauer hingesehen wird. Der durchschnittliche Stundenverrechnungssatz ist zwar als rechnerische Größe zu bestimmen, jedoch kaum praxisrelevant für die Anwendung bei der konkreten Schadenabrechnung. Zumindest aus technischer Sicht. Viele Kriterien sind zu beachten und im Rahmen einer Berechnung zu einem durchschnittlichen Stundenverrechnungssatz heranzuziehen. Da die Sachlage grundsätzlich nur die fiktive Abrechnung betrifft, ist dies auch der Bereich, der einer juristischen Würdigung zukommt. Und hier gibt die Rechtsprechung die Rahmenbedingungen vor, die der Sachverständige dann bei der Festlegung oder Überprüfung des für den Einzelfall anzuwendenden (durchschnittlichen) Stundenverrechnungssatz beachten sollte.//J.Schueller

Weitere Beiträge zum Thema im VuF

Weitere Infos zum Thema