Der ortsübliche Durchschnittsstundensatz

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2008, pp. 81 – 83 (#3)

Bei fiktiver Abrechnung eines Unfallschadens anhand eines Gutachtens oder Kostenvoranschlages werden häufig "ortsübliche Durchschnittsstundensätze" angewandt. Was offensichtlich einfach zu ermitteln scheint, kann in der Praxis erhebliche Probleme bereiten. Dieser Beitrag des Ingenieurbüros Reinhardt zeigt die Problematik auf, die bei der Ermittlung der ortsüblichen Durchschnittsstundenlöhne besteht.


The Average Local Standard Hourly Rate
In the calculation of accident damage on the basis of an assessor‘s report or an estimate, the „average local standard hourly rate“ is often applied. Although this might seem easy to determine, it often causes considerable problems in practice. This article by engineering consultants Ingenieurbüro Reinhardt illustrates the problems involved in determining average local standard hourly rates.

Zitat

Reinhardt, H.: Der ortsübliche Durchschnittsstundensatz. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 46 (2008), pp. 81 – 83 (#3).

Inhaltsangabe

Der Autor beschreibt die Grundlagen des Begriffes "durchschnittlicher Stundenverrechnungssatz" und die Schwierigkeiten die entstehen, wenn genauer hingesehen wird. Der durchschnittliche Stundenverrechnungssatz ist zwar als rechnerische Größe zu bestimmen, jedoch kaum praxisrelevant für die Anwendung bei der konkreten Schadenabrechnung. Zumindest aus technischer Sicht. Viele Kriterien sind zu beachten und im Rahmen einer Berechnung zu einem durchschnittlichen Stundenverrechnungssatz heranzuziehen. Was ist mit der Berechnung zum Lackmaterial. Hier greifen die bisherigen Feststellungsverfahren nicht. Bei Unterschieden von bis zu ca. 50 % bezogen auf den Stundenverrechnungssatz ist das zusätzlich benötigte Lackmaterial nicht zu vernachlässigen.
Nachdem die Sachlage bislang grundsätzlich nur die fiktive Abrechnung betrifft, ist dies auch der Bereich, der einer juristischen Würdigung zukommt. Und hier gibt die Rechtsprechung die Rahmenbedingungen vor, die der Sachverständige dann bei der Festlegung oder Überprüfung des für den Einzelfall anzuwendenden (durchschnittlichen) Stundenverrechnungssatz beachten sollte.//J.Schueller

D. Petzold widersprach dem Beitrag von Reinhardt in einem Leserbrief (VKU #5/2008, p. 142) mit Verweis auf die BGH-Rechtsprechung.

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