Der betriebswirtschaftlich kalkulierte Fahrzeugrestwert: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Intro|Der Fahrzeugrestwert nach einem Unfallschaden steht seit Beginn der Mobilität im Kreuzfeuer der Interessen. Die zugehörige heutige Rechtsprechung ist dementsprechend auch alles andere als einheitlich, so dass immer noch keine ausreichende rechtliche Sicherheit für die Schadenabwicklung gegeben ist. Mit der Internetpräsenz der Online-Restwertbörsen und dem Zugang dazu hoffte man zunächst, weitere Transparenz und diese notwendige Sicherheit erhalten zu können. Jedoch spricht sich aus gutem Grund die aktuelle höchstrichterliche deutsche Rechtsprechung gegen die Verwendung des Internetmarktes aus.}}
 
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[[Schrodt, M.]] Der betriebswirtschaftlich kalkulierte Fahrzeugrestwert
[[Schrodt, M.]] Der betriebswirtschaftlich kalkulierte Fahrzeugrestwert

Version vom 26. Juni 2010, 10:09 Uhr

2005, p. 31 (#2) – Download bei Vieweg

Der Fahrzeugrestwert nach einem Unfallschaden steht seit Beginn der Mobilität im Kreuzfeuer der Interessen. Die zugehörige heutige Rechtsprechung ist dementsprechend auch alles andere als einheitlich, so dass immer noch keine ausreichende rechtliche Sicherheit für die Schadenabwicklung gegeben ist. Mit der Internetpräsenz der Online-Restwertbörsen und dem Zugang dazu hoffte man zunächst, weitere Transparenz und diese notwendige Sicherheit erhalten zu können. Jedoch spricht sich aus gutem Grund die aktuelle höchstrichterliche deutsche Rechtsprechung gegen die Verwendung des Internetmarktes aus.


Zitat

Schrodt, M. Der betriebswirtschaftlich kalkulierte Fahrzeugrestwert

Inhaltsangabe

Der Autor stellt einen rechnerischen Lösungsansatz vor, anhand dessen sich der Restwert ermitteln lasse. Grundlage ist dabei der Händlereinkaufswert. Von diesem werden dann in einem prozentualen Ermessensspielraum Lohn-, Ersatzteil und Lackierkosten in Abzug gebracht. Ferner können Auf- bzw. Abschläge für die Marktgängigkeit und das Alter des Fahrzeuges berücksichtigt werden. Es ergibt sich ein Restwert für das Fahrzeug, bei dem die Wiederinstandsetzung gerade noch wirtschaftlich sinnvoll ist.

Der Autor rät, diesen berechneten Restwert als Grundlage zu nehmen und anhand der Restwertbörsen zu überprüfen. Ferner sieht er seinen Artikel als Anregung zur weiteren Diskussion an. Leider ist bislang seine Email-Adresse unbekannt.

Persönliches Fazit:

M.E. ein durchaus probates Hilfsmittel. Vor allem hat man bei den vorgenommenen Abzügen die Möglichkeit für eigenes Ermessen. Bspw. bei den Ersatzteilen: Bei einer Golftüre kann der Abzug entsprechend höher sein, da diese leichter gebraucht (und evtl. schon lackiert) erhältlich ist als bspw. sicherheitsrelevante Baugruppen wie Achsteile, Lenkung etc. Insofern kann man sich von einer pauschalen Betrachtung lösen und den ermittelten Restwert ggfs. auch erklären. Abschließend ist sicher auch ein Vergeich mit dem Diagramm von Scheiber (siehe Scheiber, A.: Möglichkeit einer objektiven und nachvollziehbaren Restwertermittlung. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 42 (2004), pp. 95 - 100 (# 4)) sinnvoll.

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