Das Gelblicht - ein Gutachterproblem?: Unterschied zwischen den Versionen

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1995, p. 30 (#1)  
1995, p. 30 (#1)
 
{{Intro|Verschiedene Veröffentlichungen, zuletzt in Heft 9/94, vermitteln den Eindruck, der Betrieb von Lichtsignalanlagen (kurz LSA) an Kreuzungen sei verbesserungsbedürftig. Ausgehend von den Richtlinien für Signalanlagen (RiLSA) wird im Beitrag zunächst festgestellt, daß die in den Richtlinien angegebenen Berechnungsgrundsätze, insbesondere die Bemessung der Gelbzeit grundsätzlich richtig sind. Ein Handlungsbedarf zur Änderung der Gelbzeit könnte erst dann aktuell werden, wenn in der Rechtsprechung Grundsätze erarbeitet würden, daß die Reaktionszeit erheblich über der bisherigen Praxis liegt. Alle zu überprüfenden Rotlichtverstöße können mit physikalisch-technischer Sichtweise reproduzierbar dargestellt werden. Geringe Geschwindigkeit, die Flankenüberdeckung einer Detektorschleife oder ein eventuelles Anfahren kann einen höheren Abzugsbetrag der Zehntelsekunden bewirken.}}
 
==Zitat==  
==Zitat==  
[[Baumert, W.]] Das Gelblicht - ein Gutachterproblem?
[[Baumert, W.]]: Das Gelblicht – ein Gutachterproblem? Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik (1995), p. 30 (#1)


==Inhaltsangabe==
==Inhaltsangabe==


==Weitere Beiträge zum Thema im VuF==  
==Weitere Beiträge zum Thema im VuF==
* 1994 #9 [[Rotlichtverstöße - Neue Gesichtspunkte]]


==Weitere Infos zum Thema==
==Weitere Infos zum Thema==
* [[RiLSA]]


[[Kategorie:Beleuchtung]]
[[Kategorie:Ampel]]

Aktuelle Version vom 20. September 2017, 10:29 Uhr

1995, p. 30 (#1)

Verschiedene Veröffentlichungen, zuletzt in Heft 9/94, vermitteln den Eindruck, der Betrieb von Lichtsignalanlagen (kurz LSA) an Kreuzungen sei verbesserungsbedürftig. Ausgehend von den Richtlinien für Signalanlagen (RiLSA) wird im Beitrag zunächst festgestellt, daß die in den Richtlinien angegebenen Berechnungsgrundsätze, insbesondere die Bemessung der Gelbzeit grundsätzlich richtig sind. Ein Handlungsbedarf zur Änderung der Gelbzeit könnte erst dann aktuell werden, wenn in der Rechtsprechung Grundsätze erarbeitet würden, daß die Reaktionszeit erheblich über der bisherigen Praxis liegt. Alle zu überprüfenden Rotlichtverstöße können mit physikalisch-technischer Sichtweise reproduzierbar dargestellt werden. Geringe Geschwindigkeit, die Flankenüberdeckung einer Detektorschleife oder ein eventuelles Anfahren kann einen höheren Abzugsbetrag der Zehntelsekunden bewirken.


Zitat

Baumert, W.: Das Gelblicht – ein Gutachterproblem? Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik (1995), p. 30 (#1)

Inhaltsangabe

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