Bremswegverkürzung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „'''Bremswegverkürzung''' (engl. ''Shortening of braking distance'') ==Definition== Dem Grundsatz nach gilt:<br> "Wer durch einen schuldhaften Verkehrsversto…“) |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
Dem Grundsatz nach gilt:<br> | Dem Grundsatz nach gilt:<br> | ||
"Wer durch einen schuldhaften Verkehrsverstoß auf seinen Vordermann auffährt, verkürzt den Bremsweg des nachfolgenden Kraftfahrzeuges."<ref>OLG Celle v. 20.06.2002 (Az. 14 U 323/01)</ref><br> | "Wer durch einen schuldhaften Verkehrsverstoß auf seinen Vordermann auffährt, verkürzt den Bremsweg des nachfolgenden Kraftfahrzeuges."<ref>OLG Celle v. 20.06.2002 (Az. 14 U 323/01)</ref><br> | ||
Ob die Verkürzung des Bremsweges jedoch unfallkausal war, steht damit noch nicht fest. Der erforderliche Sicherheitsabstand und somit der Geschwindigkeitsbereich spielen dabei eine Rolle. | Ob die Verkürzung des Bremsweges jedoch unfallkausal war, steht damit noch nicht fest. Der erforderliche [[Sicherheitsabstand]] und somit der Geschwindigkeitsbereich spielen dabei eine Rolle. | ||
==Abgrenzung== | ==Abgrenzung== | ||
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
* LG Hanau v. 16.12.2005 (Az. 2 S 236/05): [http://www.verkehrslexikon.de/Texte/AuffahrVerteilung05.php Zur Bremswegverkürzung für den Auffahrenden] | * LG Hanau v. 16.12.2005 (Az. 2 S 236/05): [http://www.verkehrslexikon.de/Texte/AuffahrVerteilung05.php Zur Bremswegverkürzung für den Auffahrenden] | ||
* OLG Karlsruhe v. 21.09.2009 (Az. 1 U 74/09): http://openjur.de/u/351747.html | * OLG Karlsruhe v. 21.09.2009 (Az. 1 U 74/09): http://openjur.de/u/351747.html | ||
* Urteile zum Kettenauffahrunfall: http://www.verkehrslexikon.de/Module/AuffahrKette.php | |||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||
[[Kategorie:Juristik]] | [[Kategorie:Juristik]] | ||
[[Kategorie: | [[Kategorie:Weg-Zeit-Betrachtung]] | ||
[[Kategorie:Auffahrunfall]] |
Aktuelle Version vom 23. Mai 2018, 16:51 Uhr
Bremswegverkürzung (engl. Shortening of braking distance)
Definition
Dem Grundsatz nach gilt:
"Wer durch einen schuldhaften Verkehrsverstoß auf seinen Vordermann auffährt, verkürzt den Bremsweg des nachfolgenden Kraftfahrzeuges."[1]
Ob die Verkürzung des Bremsweges jedoch unfallkausal war, steht damit noch nicht fest. Der erforderliche Sicherheitsabstand und somit der Geschwindigkeitsbereich spielen dabei eine Rolle.
Abgrenzung
Der Begriff »Bremswegverkürzung« wird im technischen Sinne auch im Zusammenhang mit diversen Fahr(er)assistenzsystemen verwendet. Dabei ist gemeint, dass sich bspw. durch einen Bremsassistenten der Druck in der Bremsanlage schneller aufbaut und somit eine Verkürzung des Bremsweges erreichen lässt.
Siehe auch
- Weber, M.: Serienkollisionen. S. 905 ff, in Hugemann (Hrsg.): Unfallrekonstruktion, Verlag autorenteam, Münster, 2007
- § 17 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- LG Hanau v. 16.12.2005 (Az. 2 S 236/05): Zur Bremswegverkürzung für den Auffahrenden
- OLG Karlsruhe v. 21.09.2009 (Az. 1 U 74/09): http://openjur.de/u/351747.html
- Urteile zum Kettenauffahrunfall: http://www.verkehrslexikon.de/Module/AuffahrKette.php
Einzelnachweise
- ↑ OLG Celle v. 20.06.2002 (Az. 14 U 323/01)