Bremswegverkürzung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. März 2017, 11:23 Uhr
Bremswegverkürzung (engl. Shortening of braking distance)
Definition
Dem Grundsatz nach gilt:
"Wer durch einen schuldhaften Verkehrsverstoß auf seinen Vordermann auffährt, verkürzt den Bremsweg des nachfolgenden Kraftfahrzeuges."[1]
Ob die Verkürzung des Bremsweges jedoch unfallkausal war, steht damit noch nicht fest. Der erforderliche Sicherheitsabstand und somit der Geschwindigkeitsbereich spielen dabei eine Rolle.
Abgrenzung
Der Begriff »Bremswegverkürzung« wird im technischen Sinne auch im Zusammenhang mit diversen Fahr(er)assistenzsystemen verwendet. Dabei ist gemeint, dass sich bspw. durch einen Bremsassistenten der Druck in der Bremsanlage schneller aufbaut und somit eine Verkürzung des Bremsweges erreichen lässt.
Siehe auch
- Weber, M.: Serienkollisionen. S. 905 ff, in Hugemann (Hrsg.): Unfallrekonstruktion, Verlag autorenteam, Münster, 2007
- § 17 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- LG Hanau v. 16.12.2005 (Az. 2 S 236/05): Zur Bremswegverkürzung für den Auffahrenden
- OLG Karlsruhe v. 21.09.2009 (Az. 1 U 74/09): http://openjur.de/u/351747.html
Einzelnachweise
- ↑ OLG Celle v. 20.06.2002 (Az. 14 U 323/01)