BVSK-Wertminderungsmodell

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BVSK-Wertminderungsmodell

Nachfolgend soll das BVSK-Wertminderungsmodell vorgestellt werden (BVSK = Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.). Um die Wertminderung mittels des BVSK-Modells berech-nen zu können, müssen insgesamt vier Faktoren bestimmt werden:

WBW: Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges zum Unfallzeitpunkt einschließlich der MwSt. %-Klasse: Klassifizierung des Schadens M-Wert: Korrekturfaktor Marktgängigkeit K-Faktor: Korrekturfaktor vorangegangene Unfallschäden

Nach der Argumentation des BVSK wird die Höhe der Wertminderung im Wesentli-chen durch die Einflussgrößen Wiederbeschaffungswert und Schadenklassifizierung bestimmt.

Die Schadenklassifizierung (%-Klasse) lässt sich mit Hilfe der folgenden Tabelle vor-nehmen:

1. Leichte Schäden mit Ersatz von Anbauteilen (Stoßstangen u. ä.) und Lackierarbei-ten ohne Richtarbeiten: 0 bis 0,5 %

2. Leichte Schäden mit Ersatz von Anbauteilen und geschraubten Karosserieteilen ohne Richtarbeiten: 0,5 bis 1,5 %

3. Ersatz von Anbauteilen und geschraubten Karosserieteilen und Richtarbeiten an geschweißten Karosserieteilen: 1,5 bis 2,5 %

4. Ersatz von Anbauteilen und geschraubten Karosserieteilen, Ersatz von geschweiß-ten Karosserieteilen und Richtarbeiten an solchen Teilen, Ersatz von Achsteilen: 2,5 bis 3,5 %

5. Ersatz von Anbauteilen und geschraubten Karosserieteilen, Ersatz von geschweiß-ten Karosserieteilen und erhebliche Richtarbeiten solchen Teilen, Ersatz von Achstei-len: 3,5 bis 4,5 %

6. Ersatz von Anbauteilen, geschraubten und geschweißten Karosserieteilen, Richt-arbeiten an solchen Teilen sowie Rahmen und Bodenblechen, Richtbankeinsatz, Er-satz von Achsteilen: 4,5 bis 6 %

7. Ersatz von Anbauteilen, geschraubten und geschweißten Karosserieteilen, Ersatz von Rahmen und Bodenblechen, Richtbankeinsatz, Schäden vorn und hinten: 6,0 bis 8 %

Um die bereits im Wiederbeschaffungswert enthaltene Einflussgröße Marktgängigkeit nicht doppelt zur Wirkung kommen zu lassen, wurde ein Regularium in Form eines M-Wertes eingeführt. Hierbei wird berücksichtigt, dass sich ohne die Einführung ei-nes derartigen Faktors für ein marktgängiges Fahrzeug bei gleicher Schadenklasse ein höherer Minderwert ergeben würde, als für ein Fahrzeug mit schlechter Markt-gängigkeit.

Für den M-Wert macht der BVSK folgende Vorschläge:

gute Marktgängigkeit: -0,5 % mittlere Marktgängigkeit: 0 % schlechte Marktgängigkeit: +1 % sehr lange Standzeiten, Exoten: +2 %

Bei der Ermittlung der Wertminderung für leichte Nutzfahrzeuge ist deren Marktlage durch einen weiteren Korrekturfaktor K zu berücksichtigen. Der Korrekturfaktor K kann ebenfalls bei Fahrzeugen einbezogen werden, die bereits einen reparierten Vorschaden aufweisen. Bei einer neutralen Vorgabe ist der K-Faktor mit 1 anzusetzen. Ansonsten schlägt der BVSK die nachfolgend aufgeführten Werte für den K-Faktor vor. Gleichzeitig er-folgt der Hinweis, dass es sich beim K-Faktor um eine sensible Größe handele, die nach Sachverständigenermessen zu beurteilen sei.

K-Faktor für leichte Nutzfahrzeuge: 0,8 K-Faktor bei repariertem Vorschaden: 0,8 – 0,5

Unter Einbeziehung dieser vier Faktoren lässt sich dann die Wertminderung wie folgt berechnen:

Wertminderung = WBW * K-Faktor * (%-Klasse + M-Wert) * 0,01

Abschließend empfiehlt der BVSK, als untere Grenze einen Betrag von 100 € anzu-setzen. Bei geringen Beträgen sollte demnach keine merkantile Wertminderung zu-erkannt werden. Darüber hinaus wird noch darauf verwiesen, dass die Berech-nungsmethode auf Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamt-gewicht von 3.500 kg begrenzt ist.

Die Einstellung des Artikels wurde vom BVSK (Herrn Rechtsanwalt Fuchs) genehmigt.

Ralf Krause, 26.09.2007 Literatur