Aussagen der Hersteller zum Lenkungsaustausch

Aus Colliseum
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Zitat

Hege, M.: Aussagen der Hersteller zum Lenkungsaustausch. Colliseum 2007.

Inhaltsangabe

Hier können Aussagen der einzelnen Hersteller zum Lenkungsaustausch nach Unfall herstellerspezifisch gesammelt und beliebig ergänzt werden. Auch wenn einzelne Hersteller den Austausch in das Ermessen des Sachverständigen legen, ist das ein erwähnenswerter Hinweis. Man sollte hier die Kriterien für den Lenkungsaustausch möglichst in eigene, verständliche Worte fassen – natürlich ohne den Sinn der Herstelleraussage zu entstellen.


BMW

Austausch, wenn mindestens einer der folgenden Punkte zutreffend ist (letzter Stand 07/2006):

  • Beschädigungen, platische Verformungen, Brüche an
    • Felge, bei negativem Ergebnis der Achsvermessung
    • Federbein, Achsschenkel
    • Querlenker
    • Druck-, Zugstreben, Stabilisatoren
    • Anschraubpunkt an der Karosse
    • Radführungsteil
    • Vorderachsträger
    • Lenkhebel
    • Spurstange
    • Lenkgetriebebefestigung
    • Lenksäule
  • Sicht- oder fühlbare Beschädigung des Lenkgetriebes
  • Unzulässiger Drehmomentanstieg und Klemmen beim Durchdrehen des Lenkgetriebes (Anschlag – Anschlag) bei abgeschaltetem Pumpenantrieb (i.d.R. abgeschalteter Motor)
  • Überschreitung der zulässigen Toleranzen beim Vermessen der Achsgeometrie
  • Brandschaden

DaimlerChrysler (Mercedes)

Austauschkriterien (Stand 01/2007):

  • beschädigte Vorderachsteile (Achsschenkel, Spurstange, Lenkstockhebel, Kreuzgelenk etc.)
  • Überbeanspruchung der Vorderachse (mit Bestätigung durch Achsgeometrievermessung)
  • Unzulässiger Drehmomentanstieg und Klemmen beim Durchdrehen des Lenkgetriebes (Anschlag – Anschlag) bei abgeschaltetem Pumpenantrieb (i.d.R. abgeschalteter Motor)
  • Rahmenschaden
  • Plastische Verformung oder Bruch an Lenkungsteilen
  • Plastische Verformung an Vorderachsteilen
  • Brand (angekohlte oder aufgeworfene Farbe der Lenkung, verformte oder verbrannte Manschetten)

Daihatsu

Austauschkriterien (Stand 10/2006):

  • keine
  • Ermessen des Sachverständigen

Ferrari

Austauschkriterien (Stand 10/2006):

  • keine (bzw. Sachverstand des Händlers nach Sichtprüfung)
  • Ermessen des Sachverständigen

Fiat/Alfa Romeo/Lancia

Austauschkriterien (Stand 10/2006):

  • keine (bzw. Sachverstand des Händlers nach Sichtprüfung)

Ford

Austauschkriterien (Stand 12/2006):

  • keine
  • Ermessen des Sachverständigen

Honda

Austauschkriterien (Stand 10/2006):

  • Unzulässiger Drehmomentanstieg und Klemmen beim Durchdrehen des Lenkgetriebes (Anschlag – Anschlag) bei abgekoppeltem Pumpenantrieb
  • Sicht- oder fühlbare Beschädigungen am Lenkgetriebe
  • Vermessung der Achsgeometrie außerhalb der zulässigen Toleranzen
  • Brand mit Hitzeeinfluß auf das Lenkgetriebe
  • Beschädigungen, platische Verformungen, Brüche an
    • Spurstange
    • Lenkhebel/Lenksäule
    • Lenkwelle
    • Lenkgetriebebefestigung
    • Querlenker
    • Achsträger
    • Zug-/Druckstrebe, Stabilisator
    • Federbein/Achsschenkel
    • Befestigungspunkt an der Karosse

Iveco

Austauschkriterien (Stand 10/2006):

  • keine

Jaguar

Austauschkriterien (Stand 10/2006):

  • Achsgeometrie nicht in zulässigen Toleranzbereich einstellbar und Ursache hierfür das Lenkgetriebe
  • weitere optische Kriterien wie Felgenschaden etc.
  • direkter Krafteintritt ins Lenkgetriebe

Kia

Austauschkriterien (Stand 11/2006):

  • siehe ZF-Vorgaben

Lada

Austauschkriterien (Stand 10/2006):

  • keine konkreten bei Unfall
  • Lenkungsprüfung gemäß Reparaturanleitung
  • falls nicht reparabel: Austausch

Landrover

Austauschkriterien (Stand 10/2006):

  • Achsgeometrie nicht in zulässigen Toleranzbereich einstellbar und Ursache hierfür das Lenkgetriebe
  • weitere optische Kriterien wie Felgenschaden etc.
  • direkter Krafteintritt ins Lenkgetriebe

Mazda

Austauschkriterien (Stand 10/2006):

  • keine

Mitsubishi

Empfehlungen für Austausch (Stand 10/2006):

  • Fehler in der Radgeometrie ohne Anzeichen durch Reifenzustand
  • Verformte Teile der Lenkanlage oder der Radaufhängung
  • Sichtbare Beschädigungen am Lenkgetriebe
  • Unzulässiger Drehmomentanstieg und Klemmen beim Durchdrehen des Lenkgetriebes (Anschlag – Anschlag) bei abgeschaltetem Pumpenantrieb (i.d.R. abgeschalteter Motor)
  • Brandschaden mit unmittelbarem Einfluß auf das Lenkgetriebe

Nissan

Opel

VW/Audi

ZF

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