Aussagen der Hersteller zum Lenkungsaustausch

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Zitat

Hege, M.: Aussagen der Hersteller zum Lenkungsaustausch. Colliseum 2007.

Allgemein

Hier können Aussagen der einzelnen Hersteller zum Lenkungsaustausch nach Unfall herstellerspezifisch gesammelt und beliebig ergänzt werden. Auch wenn einzelne Hersteller den Austausch in das Ermessen des Sachverständigen legen, ist das ein erwähnenswerter Hinweis. Man sollte hier die Kriterien für den Lenkungsaustausch möglichst in eigene, verständliche Worte fassen – natürlich ohne den Sinn der Herstelleraussage zu entstellen.

Die Auflistung gibt eine gute Übersicht der Positionierung der Hersteller zur Frage des Lenkungsaustauschs nach Unfall. Damit sollte der Sachverständige – auch für Hersteller anderer Fahrzeuge, die keine Austauschkriterien oder Richtlinien erlassen haben – in der Lage sein, eine objektive und belastbare Entscheidung zum oder gegen den Austausch der Lenkung treffen. Auf wenig konkrete Aussagen wie "...aus Sicherheitsgründen..." oder "im Zweifelsfall ist der Austausch anzuraten" o.ä. muss man sich nach Studium der u.g. Kriterien sicher nicht mehr verlassen. Im Übrigen: Aus welchem Grunde sollte wohl sonst ein Lenkgetriebe ausgetauscht werden, wenn nicht aus Sicherheitsgründen?

Weitere hilfreiche Quellen sind Technische Mitteilungen des AZT (TeMi) und die Zusammenstellung des IFL. Diese Technischen Mitteilungen werden von Zeit zu Zeit aktualisiert und sind mittlerweile (Stand: 01/2017) aktueller als die nachfolgende Auflistung, so dass man diesen Mitteilungen entsprechende Aufmerksamkeit widmen sollte (s.a. Weitere Infos zum Thema).

Hersteller

BMW

Austauschkriterien (Stand 10/2006):

  • Beschädigungen, plastische Verformungen, Brüche an
    • Felge, bei negativem Ergebnis der Achsvermessung
    • Federbein, Achsschenkel
    • Querlenker
    • Druck-, Zugstreben, Stabilisatoren
    • Anschraubpunkt an der Karosse
    • Radführungsteil
    • Vorderachsträger
    • Lenkhebel
    • Spurstange
    • Lenkgetriebebefestigung
    • Lenksäule
  • Sicht- oder fühlbare Beschädigung des Lenkgetriebes
  • Unzulässiger Drehmomentanstieg und Klemmen beim Durchdrehen des Lenkgetriebes (Anschlag – Anschlag) bei abgeschaltetem Pumpenantrieb (i.d.R. abgeschalteter Motor)
  • Überschreitung der zulässigen Toleranzen beim Vermessen der Achsgeometrie
  • Brandschaden
  • s.a. AZT TeMi 20/2013

Mercedes-Benz (DaimlerChrysler)

Austauschkriterien (Stand 01/2007):

  • beschädigte Vorderachsteile (Achsschenkel, Spurstange, Lenkstockhebel, Kreuzgelenk etc.)
  • Überbeanspruchung der Vorderachse (mit Bestätigung durch Achsgeometrievermessung)
  • Unzulässiger Drehmomentanstieg und Klemmen beim Durchdrehen des Lenkgetriebes (Anschlag – Anschlag) bei abgeschaltetem Pumpenantrieb (i.d.R. abgeschalteter Motor)
  • Rahmenschaden
  • Plastische Verformung oder Bruch an Lenkungsteilen
  • Plastische Verformung an Vorderachsteilen
  • Brand (angekohlte oder aufgeworfene Farbe der Lenkung, verformte oder verbrannte Manschetten)
  • s.a. AZT-TeMi 15/2022

Daihatsu

Austauschkriterien (Stand 10/2006):

  • keine
  • Ermessen des Sachverständigen

Ferrari

Austauschkriterien (Stand 10/2006):

  • keine (bzw. Sachverstand des Händlers nach Sichtprüfung)
  • Ermessen des Sachverständigen

Fiat/Alfa Romeo/Lancia

Austauschkriterien (Stand 10/2006):

  • keine (bzw. Sachverstand des Händlers nach Sichtprüfung)

Ford

Austauschkriterien (Stand 12/2006):

  • keine
  • Ermessen des Sachverständigen
  • s.a. AZT TeMi 19/2006

Honda

Austauschkriterien (Stand 10/2006):

  • Unzulässiger Drehmomentanstieg und Klemmen beim Durchdrehen des Lenkgetriebes (Anschlag – Anschlag) bei abgekoppeltem Pumpenantrieb
  • Sicht- oder fühlbare Beschädigungen am Lenkgetriebe
  • Vermessung der Achsgeometrie außerhalb der zulässigen Toleranzen
  • Brand mit Hitzeeinfluß auf das Lenkgetriebe
  • Beschädigungen, platische Verformungen, Brüche an
    • Spurstange
    • Lenkhebel/Lenksäule
    • Lenkwelle
    • Lenkgetriebebefestigung
    • Querlenker
    • Achsträger
    • Zug-/Druckstrebe, Stabilisator
    • Federbein/Achsschenkel
    • Befestigungspunkt an der Karosse

Iveco

Austauschkriterien (Stand 10/2006):

  • keine

Jaguar

Austauschkriterien (Stand 10/2006):

  • Achsgeometrie nicht in zulässigen Toleranzbereich einstellbar und Ursache hierfür das Lenkgetriebe
  • weitere optische Kriterien wie Felgenschaden etc.
  • direkter Krafteintritt ins Lenkgetriebe

Kia

Austauschkriterien (Stand 11/2006):

  • siehe ZF-Vorgaben

Lada

Austauschkriterien (Stand 10/2006):

  • keine konkreten bei Unfall
  • Lenkungsprüfung gemäß Reparaturanleitung
  • falls nicht reparabel: Austausch

Landrover

Austauschkriterien (Stand 10/2006):

  • Achsgeometrie nicht in zulässigen Toleranzbereich einstellbar und Ursache hierfür das Lenkgetriebe
  • weitere optische Kriterien wie Felgenschaden etc.
  • direkter Krafteintritt ins Lenkgetriebe

Mazda

Austauschkriterien (Stand 10/2006):

  • keine

Mitsubishi

Empfehlungen für Austausch (Stand 10/2006):

  • Fehler in der Radgeometrie ohne Anzeichen durch Reifenzustand
  • Verformte Teile der Lenkanlage oder der Radaufhängung
  • Sichtbare Beschädigungen am Lenkgetriebe
  • Unzulässiger Drehmomentanstieg und Klemmen beim Durchdrehen des Lenkgetriebes (Anschlag – Anschlag) bei abgeschaltetem Pumpenantrieb (i.d.R. abgeschalteter Motor)
  • Brandschaden mit unmittelbarem Einfluß auf das Lenkgetriebe

Opel

Empfehlungen für Austausch (Stand 10/2006):

  • Sicht- oder fühlbare Beschädigungen des Lenkgetriebes
  • plastische Verformungen an
    • Vorderachsteilen
    • Querlenker
    • Lenkgetriebe
    • Spurstange
    • Lenkstockhebel, Lenkzwischenhebel
  • Überbeanspruchung (Knick) des Rahmenlängsträgers
  • Unzulässiger Drehmomentanstieg und Klemmen beim Durchdrehen des Lenkgetriebes (Anschlag – Anschlag) bei abgeschaltetem Pumpenantrieb (i.d.R. abgeschalteter Motor)
  • Überschreitung der zulässigen Toleranzen bei der Achsgeometrievermessung

Porsche

Austauschkriterien (Stand 10/2006):

  • Sicht- oder fühlbare Beschädigungen des Lenkgetriebes
  • plastische Verformungen oder Brüche an
    • Vorderachsteilen
    • Querlenker
    • Lenkgetriebe
    • Spurstange
    • Lenkstockhebel, Lenkzwischenhebel
    • Federbein
    • Radträger
    • Vorderachsquerträger
    • Vorderachslängsträger
    • Anschraubpunkten der Karosse
  • Unzulässiger Drehmomentanstieg und Klemmen beim Durchdrehen des Lenkgetriebes (Anschlag – Anschlag) bei abgeschaltetem Pumpenantrieb (i.d.R. abgeschalteter Motor) und angehobener Vorderachse
  • Überschreitung der zulässigen Toleranzen bei der Achsgeometrievermessung

Skoda

Austauschkriterien (Stand 10/2006) gemäß Richtlinien bei Unfallschäden:

  • bei Anstoß von Fahrwerksteilen der Vorderachse

Austauschkriterien (Stand 11/2014) gemäß Vorgaben des Herstellers (hier TRW):

  • Bei Unfallschäden mit Anstoß von Fahrwerksteilen der Vorderachse ist aus Sicherheitsgründen generell ein Tausch der Lenkung inklusive Spurstangen vorgeschrieben!
  • Eine Reparatur bzw. Überprüfung ist mit Werkstattmitteln nicht durchführbar und somit nicht zulässig!

zusätzlich stellt sich bei Gutachten immer die Frage nach „Austauschteilen“!

Hierzu folgende Angaben:

  • Generell ist hier die Verwendung von Austauschteilen möglich. Hier gilt jedoch die Grundregel, dass die Lenkung nicht mechanisch beschädigt sein darf (ausgebrochene Teile etc.).

Dies kann jedoch nicht in jedem Fall vor Ort geprüft werden, sodass es nach Überprüfung beim Hersteller des Lenkgetriebes zu einer Rückbelastung des Differenzbetrages zwischen Neu- und Austauschteil kommen kann. Da es hierdurch zu eventuellen Abweichungen zwischen Gutachten und Reparaturaufwand kommt, sollte bei unklaren Fällen ein Neuteil kalkuliert werden.

Toyota

Austauschkriterien (Stand 10/2006):

  • keine
  • Ermessen des Sachverständigen

VW

Austauschkriterien (Stand 10/2006):

  • keine
  • Ermessen des Sachverständigen

ZF Lenksysteme (TRW)

Austauschkriterien (Stand 10/2006):

  • Sichtbare Beschädigungen am Lenkgetriebe
    • Beschädigte oder verdrehte Verzahnung an der Lenkwelle oder Lenkspindel
  • Spürbare Veränderungen beim Durchdrehen der Lenkung
    • Unzulässiger Drehmomentanstieg und Klemmen beim Durchdrehen des Lenkgetriebes (Anschlag – Anschlag) bei abgeschaltetem Pumpenantrieb (i.d.R. abgeschalteter Motor) und angehobener Vorderachse
    • Starkes Knacken beim Wechselbelastung am Lenkrad
    • Spiel am Lenkrad
    • Lenkradspeiche bei Geradeausstellung verdreht
  • Beschädigungen, bleibende Verformungen oder Brüche an
    • Reifen
    • Felge
    • Radmutter
    • Radkappe
    • Achse
    • Achsaufhängungsteil
    • Rahmen
    • mechanische Verbindungsteile Lenkung – Rad
    • mechanische Verbindungsteile Lenkung – Lenkrad
  • Brandschaden
    • Farbe der Lenkung angekohlt bzw. aufgeworfen
    • Schutzkappe/Gummiabdeckung an Lenkung verformt und verbrannt

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Siehe auch