Abbiegen / Einbiegen

Aus Colliseum
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engl. Turning (into)

Allgemein

Unter Abbiegen oder Einbiegen versteht man die Richtungsänderung an einem Knotenpunkt. Weiteres zum Abbiegen ist in § 9 der StVO geregelt.

Einbiegen

Überfahrt in eine übergeordnete Straße. Die Überfahrt in eine gleichrangige Straße wird ebenfalls als »Einbiegen« bezeichnet.

Abbiegen

Überfahrt in eine untergeordnete Straße.

Siehe auch

Beiträge im VuF