Abbiegen / Einbiegen: Unterschied zwischen den Versionen

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==Beiträge im VuF==
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* 1992 #7/8 [[Ein- / Abbiege- und Wendemanöver von Pkw - meßtechnische Erfassung, Auswertung und mathematische Formulierung]]
* 1992 #7/8 [[Ein- / Abbiege- und Wendemanöver von Pkw - meßtechnische Erfassung, Auswertung und mathematische Formulierung]]
* 2008 #9 [[Angleichbremsungen auf Landstraßen]]
* 2008 #9 [[Angleichsbremsungen auf Landstraßen]]


[[Kategorie:Fahrvorgänge]]
[[Kategorie:Fahrvorgänge]]

Version vom 15. Dezember 2017, 17:54 Uhr

engl. Turning (into)

Allgemein

Unter Abbiegen oder Einbiegen versteht man die Richtungsänderung an einem Knotenpunkt. Weiteres zum Abbiegen ist in § 9 der StVO geregelt.

Einbiegen

Überfahrt in eine übergeordnete Straße. Die Überfahrt in eine gleichrangige Straße wird ebenfalls als »Einbiegen« bezeichnet.

Abbiegen

Überfahrt in eine untergeordnete Straße.

Siehe auch

Beiträge im VuF