Sind Ergebnisse aus Restwertbörsen beeinflussbar?: Unterschied zwischen den Versionen
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Cand.- Ing. März beschreibt anlässlich einer Diplomarbeit im | Cand.- Ing. März beschreibt anlässlich einer Diplomarbeit im Ingenieurbüro Plöchinger, dass unterschiedlich hohe Fahrzeugrestwerte zu erzielen sind, wenn ein und dasselbe Fahrzeug verschieden ausführlich beschrieben wird. Dabei sind in der Mehrzahl der untersuchten Fälle höhere Restwerte zu erzielen, wenn weniger Informationen zum Fahrzeug vorliegen und geringere Angebotspreise, wenn das Fahrzeug ausführlicher beschrieben und mit mehr Fotos dokumentiert wird. | ||
Ausnahme von dieser Besonderheit sind die direkt bei regionalen Händlern abgefragte Angebote, die ungeachtet des Informationsumfanges stets auf dem gleichen Niveau lagen. | Ausnahme von dieser Besonderheit sind die direkt bei regionalen Händlern abgefragte Angebote, die ungeachtet des Informationsumfanges stets auf dem gleichen Niveau lagen. |
Aktuelle Version vom 11. Dezember 2018, 23:39 Uhr
2007, p. 18 (#1)
Der Restwert unfallbeschädigter Fahrzeuge beschäftigt Sachverständige und Justiz seit Jahren. Sachverständigen werden häufig Angebote aus Restwertbörsen vorgehalten, die wesentlich über dem Restwert im Gutachten liegen. Sind diese Angebote mit dem Restwert eines Fahrzeuges gleichzusetzen und sind die Ergebnisse aus Restwertbörsen durch die Art und Weise der Einstellung beeinflussbar? Über die Erkenntnisse einer Diplomarbeit im Ingenieurbüro Plöchinger wird berichtet.
Zitat
März, M.; Plöchinger, F.: Sind Ergebnisse aus Restwertbörsen beeinflussbar? Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 45 (2007), pp. 18 – 21 (#1).
Inhaltsangabe
Cand.- Ing. März beschreibt anlässlich einer Diplomarbeit im Ingenieurbüro Plöchinger, dass unterschiedlich hohe Fahrzeugrestwerte zu erzielen sind, wenn ein und dasselbe Fahrzeug verschieden ausführlich beschrieben wird. Dabei sind in der Mehrzahl der untersuchten Fälle höhere Restwerte zu erzielen, wenn weniger Informationen zum Fahrzeug vorliegen und geringere Angebotspreise, wenn das Fahrzeug ausführlicher beschrieben und mit mehr Fotos dokumentiert wird.
Ausnahme von dieser Besonderheit sind die direkt bei regionalen Händlern abgefragte Angebote, die ungeachtet des Informationsumfanges stets auf dem gleichen Niveau lagen.
Beiträge zum Thema im VuF
- 1985 #11 »Restwert« unfallbeschädigter Fahrzeuge
- 1995 #5 Restwert: Die unendliche Geschichte
- 1995 #12 Restwert: Regreß gegen den Sachverständigen?
- 1996 #5 Die Restwertanrechnung beim »Vollkasko-Totalschaden«
- 1996 #9 Die »130%-Rechtsprechung«
- 1997 #6 Ergänzende Anmerkungen zur 130%-Rechtsprechung
- 1997 #10 Restwertanrechnungsprobleme bei Kasko
- 1998 #10 Und schon wieder: "Der Restwert"
- 2000 #6 Neue Restwertentscheidung des BGH – VI ZR 219/98 – Urteil vom 30.11.99
- 2001 #2 Neue Richtlinie zur Ermittlung des Restwertes im Schadengutachten
- 2002 #4 Fahrzeugrestwert: »allgemeiner Markt« oder »Sondermarkt«
- 2002 #9 Die Ermittlung des Restwertes im KH-Schaden unter Berücksichtigung aktueller technischer und juristischer Aspekte
- 2002 #9 Restwertproblematik aus Sicht des Sachverständigen
- 2004 #4 Möglichkeit einer objektiven und nachvollziehbaren Restwertermittlung
- 2004 #11 Schaden über 130% und Teilreparatur
- 2005 #2 Der betriebswirtschaftlich kalkulierte Fahrzeugrestwert
- 2005 #2 Zu den Aufgaben der Sachverständigen unter besonderer Berücksichtigung der Restwertentscheidung des OLG Köln sowie der Entscheidung des OLG Düsseldorf zur 70%-Grenze
- 2006 #11 Der Restwert unfallbeschädigter Fahrzeuge - Diskussion eines neuen Berechnungsschemas
- 2007 #1 Sind Ergebnisse aus Restwertbörsen beeinflussbar?
- 2009 #11 Bewertung von Fahrzeugen nach Abwertungskurven