Richtlinien für die Erstellung und Verwendung elektronischer Stehbilder (digitaler Fotografien) für gutachterliche, gerichtliche und versicherungstechnische Zwecke: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Colliseum
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
'''Richtlinien für die Erstellung und Verwendung elektronischer Stehbilder (digitaler Fotografien) für gutachterliche, gerichtliche und versicherungstechnische Zwecke'''
{{English|Guidelines for the Shooting and Application of Electronical Images (Digital Photos) in Order to Use it for Expert's, Forensic or Insurance Scope}}


==Zitat==
==Zitat==
Zeile 5: Zeile 5:


==Inhalt==
==Inhalt==
 
* Aufnahme von Stehbildern mit digitalen Kameras (u.a. Dateiformat, Exif-Header, Empfindlichkeit, Scharfzeichnung, Farbraum, Speichermedien)
* Scannen von Bildern, Dias und Negativen (fotografischen Vorlagen) und von Dokumenten, die nicht mittels OCR Software in Text gewandelt werden sollen
* Bearbeitung der Bilddaten (Anforderungen an Bearbeitungssysteme, Sicherung der originalen Bilddaten, Zulässige Veränderung der originalen Bilddaten, Dokumentation der Bearbeitungsschritte, [[wikipedia:de:IPTC-IIM-Standard|IPTC Standard]], Sicherung der Bilddaten gegen unbefugte Benutzung und Bearbeitung)
* Schützen der Daten vor unberechtigtem Zugriff (Wasserzeichen in Bildern)
* Integration der Bilder in Schriftstücke (Grundlegende Betrachtungen zum Integrieren in Schriftstücke, Probleme mit unüblichen Dateiformaten, Farbproblematik ([[wikipedia:de:ICC-Profil|ICC]]))
* Ausgabe von Bildern (Anforderungen an die Ausgabe digitaler Bilddaten, Einstellung der Auflösung)
* Archivierung von Bilddaten (Anforderungen an Bilddatenbanken, Empfohlene Archivmedien, Datenträgerformate, Dateiformate, Dateinamen)


==Siehe auch==
==Siehe auch==

Aktuelle Version vom 19. Juli 2017, 22:14 Uhr

Guidelines for the Shooting and Application of Electronical Images (Digital Photos) in Order to Use it for Expert's, Forensic or Insurance Scope

Zitat

Wüller, D.; Uschold, A.; Freund, L.: Richtlinien für die Erstellung und Verwendung elektronischer Stehbilder (digitaler Fotografien) für gutachterliche, gerichtliche und versicherungstechnische Zwecke. 2003

Inhalt

  • Aufnahme von Stehbildern mit digitalen Kameras (u.a. Dateiformat, Exif-Header, Empfindlichkeit, Scharfzeichnung, Farbraum, Speichermedien)
  • Scannen von Bildern, Dias und Negativen (fotografischen Vorlagen) und von Dokumenten, die nicht mittels OCR Software in Text gewandelt werden sollen
  • Bearbeitung der Bilddaten (Anforderungen an Bearbeitungssysteme, Sicherung der originalen Bilddaten, Zulässige Veränderung der originalen Bilddaten, Dokumentation der Bearbeitungsschritte, IPTC Standard, Sicherung der Bilddaten gegen unbefugte Benutzung und Bearbeitung)
  • Schützen der Daten vor unberechtigtem Zugriff (Wasserzeichen in Bildern)
  • Integration der Bilder in Schriftstücke (Grundlegende Betrachtungen zum Integrieren in Schriftstücke, Probleme mit unüblichen Dateiformaten, Farbproblematik (ICC))
  • Ausgabe von Bildern (Anforderungen an die Ausgabe digitaler Bilddaten, Einstellung der Auflösung)
  • Archivierung von Bilddaten (Anforderungen an Bilddatenbanken, Empfohlene Archivmedien, Datenträgerformate, Dateiformate, Dateinamen)

Siehe auch