Richtlinien für die Erstellung und Verwendung elektronischer Stehbilder (digitaler Fotografien) für gutachterliche, gerichtliche und versicherungstechnische Zwecke
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Guidelines for the Shooting and Application of Electronical Images (Digital Photos) in Order to Use it for Expert's, Forensic or Insurance Scope
Zitat
Wüller, D.; Uschold, A.; Freund, L.: Richtlinien für die Erstellung und Verwendung elektronischer Stehbilder (digitaler Fotografien) für gutachterliche, gerichtliche und versicherungstechnische Zwecke. 2003
Inhalt
- Aufnahme von Stehbildern mit digitalen Kameras (u.a. Dateiformat, Exif-Header, Empfindlichkeit, Scharfzeichnung, Farbraum, Speichermedien)
- Scannen von Bildern, Dias und Negativen (fotografischen Vorlagen) und von Dokumenten, die nicht mittels OCR Software in Text gewandelt werden sollen
- Bearbeitung der Bilddaten (Anforderungen an Bearbeitungssysteme, Sicherung der originalen Bilddaten, Zulässige Veränderung der originalen Bilddaten, Dokumentation der Bearbeitungsschritte, IPTC Standard, Sicherung der Bilddaten gegen unbefugte Benutzung und Bearbeitung)
- Schützen der Daten vor unberechtigtem Zugriff (Wasserzeichen in Bildern)
- Integration der Bilder in Schriftstücke (Grundlegende Betrachtungen zum Integrieren in Schriftstücke, Probleme mit unüblichen Dateiformaten, Farbproblematik (ICC))
- Ausgabe von Bildern (Anforderungen an die Ausgabe digitaler Bilddaten, Einstellung der Auflösung)
- Archivierung von Bilddaten (Anforderungen an Bilddatenbanken, Empfohlene Archivmedien, Datenträgerformate, Dateiformate, Dateinamen)
Siehe auch
- http://docplayer.org/2116897-Verwendung-elektronischer-stehbilder-digitaler-fotografien.html
- Winninghoff, M.: Digitalfotografie im Sachverständigenwesen – Erfahrungen aus der Praxis. VRR 10/2005