Zertifizierung

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Certification

Allgemein

Eine Alternative für Sachverständige zur »Öffentlichen Bestellung und Vereidigung« ist die »Personenzertifizierung«. Dies gilt unabhängig von der Fachrichtung (z.B. Unfallrekonstruktion oder Kfz-Schäden und Bewertung). Weltweit anerkannt ist in diesem Zusammenhang die Norm DIN EN ISO/IEC 17024, in der Anforderungen an Stellen, die Personen anhand spezifischer Anforderungen zertifizieren, festgelegt sind. Die Personenzertifizierung ist quasi das Pendant zur Unternehmenszertifizierung nach DIN EN ISO 9001. In Deutschland ist die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) für die Akkreditierung zuständig. In Deutschland gibt es derzeit drei akkreditierte Zertifizierungsstellen für Kfz-Sachverständige.
Nach obergerichtlicher Rechtsprechung[1] [2] [3] begründe die öffentliche Bestellung für ein Fachgebiet zwar eine gewisse Vermutung für eine besondere Fachkunde, anderseits bedeute eine fehlende öffentliche Bestellung indes keine Vermutung für fehlende Fachkunde. Eine Zertifizierung, erfolgt sie nach dem Standard DIN EN ISO/IEC 17024, stellt einen der öffentlichen Bestellung vergleichbaren Sachkundenachweis dar und ist diesem gleichzusetzen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. LG Hechingen, Beschluss vom 19.07.2017, 1 OH 19/15
  2. OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.12.2012, I-23 U 181/11
  3. OLG Hamm, Urteil vom 07.06.2010, 6 U 213/08