Zuständigkeit von Prüfstellen und Techn. Diensten im Rahmen der Begutachtung/Prüfung für die Typengenehmigung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen

Aus Colliseum
Version vom 11. Oktober 2017, 11:17 Uhr von Vdengineering (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

1993, p. 109 (#4)

Zitat

Redaktion: Zuständigkeit von Prüfstellen und Technischen Diensten im Rahmen der Begutachtung/Prüfung für die Typengenehmigung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 31 (1993), pp. 109 – 114 (#4)

Inhaltsangabe

Weitere Beiträge zum Thema im VuF

Weitere Infos zum Thema